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Außenwirtschaftsnews - November 2023

Dänemark

Neues Nachweisgesetz

Dänemark hat die EU-Richtlinie zu Arbeitsverträgen mit einem eigenen Nachweisgesetz umgesetzt. Die Anforderungen entsprechen den Anforderungen des deutschen Nachweisgesetzes, berücksichtigen aber die Informationen, die bereits in Tarifverträgen vereinbart wurden. Arbeitnehmer, die für mehr als vier Wo-chen entsendet werden, benötigen eine Entsendevereinbarung. 

Musterverträge auf Dänisch

Quelle: Tekniq



Deutschland

Unfallversicherung bei dienstlichen Auslandsaufenthalten

Grundsätzlich gilt: Der Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise erstreckt sich nur auf Aktivitäten, die mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Da Dienstreisen aber häufig länger als ein paar Stunden dauern, enthalten sie auch private Anteile. In diesem Fall steht nicht die komplette Reise unter Versicherungsschutz.

Quelle und weitere Info: TK



Europäische Union

Umfrage zu Binnenmarkthindernissen

Der Europäische Binnenmarkt existiert seit dem 1. Januar 1993 und garantiert den freien Waren-, Dienst-leistungs-, Personen- und Kapitalverkehr in der EU. 30 Jahre später steht der Binnenmarkt vor dringlichen Herausforderungen. In der Online-Umfrage können Sie die nach Ihrer Ansicht wichtigen Hindernisse des Binnenmarkts aufzählen und sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen.

Zur Umfrage (bis 15. November)



Exporterleichterungen bei Dual-Use-Gütern

Exporte sind das Rückgrat des Maschinen- und Anlagenbaus. Umso wichtiger ist es gerade in der aktuellen Lage der Weltwirtschaft, dass die Exporte sogenannter Dual-Use-Güter in mehrere Länder erleichtert werden sollen. Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, weshalb ihr Export vom Bundesausfuhramt (BAFA) genehmigt werden muss.

Quelle und weitere Info: GTaI



Großbritannien



Einreise für „verkaufsnahen Dienstleistungen“

Das britische Einwanderungsrecht ist durch den Brexit für deutsche Unternehmen restriktiver geworden – auch für Dienstleistende. Ein kleiner Lichtblick hört auf den Namen „PA7“. Im Anhang Visitor – permitted activities zu den britischen Immigration Rules werden einige Tätigkeiten aufgezählt, die man als visitor, also Besucher, ausführen darf. Hier geht es also um die vorübergehende Einreise zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten in das Vereinigte Königreich (VK). Wer einen Reisepass der Europäischen Union innehat, hat insofern den Vorteil, dass für die Einreise als visitor kein Visum erforderlich ist (dies gilt jedenfalls, so lange die EU-Staatsangehörigkeiten nicht auf der Visa National List stehen). Stattdessen muss allerdings unter Umständen bei der Einreise mündlich erläutert – und oft sogar belegt – werden, was man im Vereinigten Königreich vorhat.
Eine in der Praxis besonders relevante Tätigkeit ist dort mit Manufacture and supply of goods to the UK überschrieben und mit PA7 nummeriert. Weil die dortige Regelung recht kompliziert ist, bietet dieser Be-richt zunächst eine Übersetzung und darüber hinaus ein Schritt-für-Schritt Prüfungsschema für den Umgang mit dieser wichtigen Erleichterung: Was genau sind „verkaufsnahe Dienstleistungen“ in Großbritannien? | Rechtsbericht | Vereinigtes Königreich | Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen (gtai.de)



Luxemburg

Höhere Mindestlöhne seit September 2023

Auch in Luxemburg gibt es neben allgemeinverbindlichen Tariflöhnen einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wurde zum 1. September 2023 erhöht.

Quelle und weitere Info: Arbeitsinspektion Luxemburg



Winterbauferien

Der in Luxemburg geltende allgemeinverbindliche Tarifvertrag für den Hoch- und Tiefbau schreibt einen obligatorischen Kollektivurlaub (Bauferien) vor, der auch von deutschen Handwerksbetrieben eingehalten werden muss. Die Bauferien sind in diesem Winter vom 23. Dezember 2023 bis einschließlich 10. Januar 2024. In diesem Zeitraum dürfen Unternehmen, die dem Hoch und Tiefbau zugeordnet werden, wie Bauunternehmen (z.B. Errichten von Fertighäusern), Straßenbauer, Estrichleger etc. nicht arbeiten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in begründeten Fällen beantragt werden. Anträge hierfür müssen mindestens zwei Monate vor Beginn des offiziellen Kollektivurlaubes – bis spätestens 24. Oktober 2023 – schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden.

Quelle: www.itm.lu



Dienstleistungsanzeige wird teurer

Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen.
In diesem Fall müssen sie bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Behörden in Luxemburg erledigen, dies in Bezug auf:

Die Gebühr für die Dienstleistungsanzeige wurde nun auf 50 Euro angehoben.

Quelle und weitere Info: Guichet.lu



Russland

Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen

Der englischsprachige Leitfaden der EU-Kommission soll Unternehmen dabei helfen, eine Umgehung der Sanktionen gegenüber Russland besser zu erkennen und so zu vermeiden. Das EU-Sanktionsrecht verpflichtet Unternehmen zur Sorgfaltsprüfung. Der Leitfaden gibt Hilfestellung für die Umsetzung und enthält:

  • Schritte für eine strategische Risikobewertung
  • Hinweise für eine besonders gefährdete Unternehmen inkl. Verfahren für die Bewertung von Waren, Geschäftspartnern und Transaktionen
  • Auflistung von Warnzeichen (sog. Red-Flags)

Leitfaden „Verhinderung von Sanktionsumgehungen“



Schweiz

Schweiz erhöht Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024

Der Standardsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer wird ab dem Jahr 2024 von bisher 7,7 auf 8,1 Prozent angehoben. Auch der reduzierte sowie der Sondersatz steigen an. Mit einer Änderung des Bundesge-setzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) steigen die Steuersätze der schweizerischen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (neuer Art. 25 MWSTG). Es ergeben sich folgende neue Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 8,1 Prozent
  • Reduzierter Satz: 2,6 Prozent
  • Sondersatz Beherbergung: 3,8 Prozent


Weitere Termine

Derzeit finden keine Termine statt
 




Internationale Kooperationsgesuche

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Team Enterprise Europe Network der WTSH.

Kontaktwünsche an

Jenny Dümon
WTSH

Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de





Kontakt

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
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