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Außenwirtschaftsnews - Mai 2020

Europa:
Aktuelle Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern 

  • Dänemark 
  • Polen 
  • Niederlande 
  • Frankreich
  • Luxemburg 
  • Schweiz 
  • Italien 
  • Österreich 

Wichtige Richtlinien und Informationen zur Corona-Krise

Aktuelle Hinweise und Informationen zu Auslandsreisen, Entsendungen und Montagearbeiten im europäischen Ausland und speziell in Dänemark haben wir »hier« für Sie zusammengestellt.



Dänemark:
Handbuch „Bauen in Dänemark“

Das internationale Bauteam der Kanzlei NJORD hat eine Neuauflage des Handbuchs ”Bauen in Dänemark” herausgegeben. Das Handbuch gibt deutschsprachigen Bauunternehmern und Handwerkern einen gesammelten Überblick über die typischen Fragen und Antworten bei der Bautätigkeit in Dänemark.

Dänemark:
AB 18 Standardvertragsbedingungen auf Deutsch

Die AB sind dänische Vertragsstandards im Bausektor. Sie sind kein Gesetz, sondern wie die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) abgestimmte Bedingungen. Alle relevanten dänischen Bauherren- und Unternehmerverbände haben sie in einem Ausschuss entwickelt. Die neue Bedingungen AB 18 sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Das AB-System besteht aus den drei Standardvertragsbedingungen:

  • AB 18 (Allgemeine Vorschriften für Liefer- und Bauaufträge in Hoch- und Tiefbauunternehmen)
  • ABT 18 (allgemeine Vorschriften für Generalunternehmen)
  • ABR 18 (Allgemeine Vorschriften für technische Beratung und Unterstützung)

Das internationale Bauteam der Kanzlei NJORD hat eine deutsche Übersetzung der AB 18 erstellt, die gratis zum Download zur Verfügung steht.



Polen:
Aktuelle Informationen zur Lieferung und Montage

Wenn der Transport mit einem Kraftfahrzeug von über 3,5 Tonnen erfolgt, ist für den Warenverkehr zwischen Deutschland und Polen eine „Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr“ erforderlich. Der Führerschein Klasse C reicht allein nicht aus.

Eine Grenzüberschreitung im Rahmen des Werkverkehrs ist möglich, wenn das Transportfahrzeug eine Gewichtsklasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen hat. Voraussetzungen: 

  • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden.
  • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge stehen im rechtmäßigen Besitz des Unternehmens (Leasing, Eigentum).
  • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein oder die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb bzw. - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  • Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Die Entsendung von Monteuren ist derzeit nicht zulässig. Es gibt zwar die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden (polnischer Grenzschutz / Gesundheitsamt) eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, allerdings sind der Deutsch-Polnischen Handelskammer derzeit keine Fälle bekannt, in denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. 



Feste Fehmarnbeltquerung:
Aktivierung Bauverträge

Das Konsortium Fehmarn Belt Contractors (FBC) wird ab Sommer 2020 den neuen Arbeitshafen auf Lolland bauen. Der Arbeitshafen soll bis Ende 2021 fertiggestellt sein. 

Außerdem aktiviert die Femern A/S die Verträge mit dem Baukonsortium Femern Link Contractors (FLC) mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Dann kann mit den Arbeiten an der Tunnelelementfabrik sowie den Portal- und Rampenanlagen auf dänischer Seite in Rødbyhavn begonnen werden. 

Mit einer Eröffnung des Tunnels wird Mitte 2029 gerechnet.



Schleswig-Holstein:
Befreiung ausländischer Subunternehmer von Quarantänepflicht

Aus dem Ausland Einreisende nach Schleswig-Holstein müssen sich zurzeit direkt einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Ausnahme: Die Einreise ist bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst und eine Absage oder Verschiebung würde mit ernsthaften beruflichen Folgen einhergehen. Dies liegt dann vor, wenn Vertragsstrafen oder erhebliche finanzielle Verluste drohen. Ansprechpartner für Anträge auf Befreiungen von diesen Regelungen ist in Lübeck: 

Hansestadt Lübeck:
Der Bürgermeister, 320.21 – Ordnungsamt,
Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48, 23539 Lübeck,
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de 

Flensburg:
Gesundheitsamt Flensburg,
Norderstraße 58, 24939 Flensburg,
Telefon: 0461 852600

Schleswig-Flensburg:
Kreis Schleswig Flensburg Gesundheit,
Flensburger Straße, 24837 Schleswig,
Telefon: 04621 810-0 

Ein Antrag auf Befreiung sollte möglichst folgende Informationen enthalten:

  • Begründung, warum nicht auf lokale Handwerker ausgewichen werden kann 
  • Nachweise und Belege der wirtschaftlichen Auswirkungen und Härtefallauswirkungen des Vorhabenträgers und des Subunternehmers bei Verzögerung des Bauvorhabens ohne die ausländischen Arbeitskräfte (z. B. Werkverträge, Regelungen zu Vertragsstrafen bei verbindlichen Abgabe- und Fertigstellungsterminen).

Es ist stichhaltig darzulegen, warum das jeweilige Vorhaben als besonderer und atypischer Härtefall hervorsticht.





Internationale Kooperationsgesuche

Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:

  Datenbank Enterprise Europe Network



Ein polnisches Unternehmen bietet Drainagearbeiten und die dazugehörigen Dienstleistungen als Subunternehmer an.

Ref.-Nr. BOPL20200130001



Ein slowakisches Unternehmen bietet Elektroinstallationen und Konstruktionsdienstleistungen durch die eigenen Mitarbeiter unter Subunternehmerschaft an.

Ref.-Nr. BOSK20200225001



Eine polnische Personalvermittlung sucht internationale Partner für eine Langzeitarbeitnehmerüberlassung oder zeitlich begrenzte Arbeiten in verschiedenen Sektoren wie Ingenieurswesen, Energie, Bau, etc.

 Ref.-Nr. BOPL20200211002

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
E-Mail stoermer@wtsh.de







Niehoff, Celina Handwerkskammer Flensburg

Celina Niehoff

Mobilitätsberaterin im Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-251

Fax 0461 866-110

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