Außenwirtschaftsnews - Juni 2020
Europa:
Aktuelle Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern
- Dänemark
- Niederlande
- Frankreich
- Luxemburg
- Schweiz
- Italien
- Österreich
- Norwegen
Wichtige Richtlinien und Informationen zur Corona-Krise
Aktuelle Hinweise und Informationen zu Auslandsreisen, Entsendungen und Montagearbeiten im europäischen Ausland und speziell in Dänemark haben wir »hier« für Sie zusammengestellt.
Belgien:
Limosa-Meldung bei Arbeitnehmerüberlassung
Für Arbeitnehmer und Selbständige, die in Belgien tätig werden, gilt die Limosa-Meldepflicht. Für den Fall des Einsatzes von überlassenen Mitarbeitern nach Belgien hat der Verleiher die Limosa-Meldung durchzuführen.
Quelle:
Contact Center Eranova
Dänemark:
Leitfaden zur Vermeidung einer Infektion auf Baustellen
Die Industriegemeinschaft für das Arbeitsumfeld im Bauwesen (Branchefællesskabet for arbejdsmiljø i Bygge & Anlæg, BFA) hat einen Branchen-Leitfaden zur Vermeidung einer Corona-Infektion auf Baustellen in deutscher Sprache herausgegeben.
Quelle:
Dänemark:
Kommunale Obergrenze für Investitionen aufgehoben
Die dänische Regierung hatte im April bekannt gegeben, dass die Obergrenze für regionale und kommunale Obergrenze für Investitionen in Form von Renovierungen für das Jahr 2020 aufgehoben wird.
Auf diese Weise sollen Wirtschaft und Beschäftigung weiterhin angekurbelt werden. Nun ist im Gespräch die Obergrenze auch für 2021 aufzuheben. Auf diese Weise können notwendige Renovierungen und Bauprojekte in Höhe von 22 Milliarden DKK durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
Dänemark:
Trotz Corona Wachstum in der Baubranche im 1. Quartal
Im ersten Quartal konnte die dänische Baubranche trotz der Coronakrise ein Umsatzplus von 2,2 % (1,4 Milliarden DKK) verzeichnen. Ebenfalls stieg der Umsatz für Werkzeug um 4,4 %. Um die Schäden der Krise abzumildern plant Dänemark Zahlungsfristen der Mehrwertsteuer zu verschieben und hat die Obergrenze für kommunale und regionale Investitionen für das Jahr 2020 aufgehoben.
Weitere Informationen:
Norwegen:
Erleichterung auf 10 tägige Quarantänepflicht bei Einreise
Die Einreise nach Norwegen zwecks Dienstleistung ist möglich. Allerdings nur unter den Voraussetzungen, dass der Beginn der Arbeit unmittelbar bevorsteht und dass ein Arbeitsverhältnis mit einem norwegischen Arbeitgeber oder einem Arbeitgeber aus einem anderen EWR Staat, der ebenfalls in Norwegen einen Auftrag hat, besteht. Nach der Einreise muss sich jede Person in eine zehntägige Quarantäne begeben. Dies stellt eine Erleichterung dar, denn bis Mitte Mai mussten sich alle Einreisenden in eine vierzehntägige Quarantäne begeben.
Weitere Informationen:
Schleswig-Holstein:
Quarantäneregeln für die Einreise
Seit dem 17. Mai 2020 ist bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Schleswig-Holstein keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich.
Drittstaatsangehörige, die nach Schleswig-Holstein einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Die Verordnung gilt bis zum 15. Juni 2020.
Weitere Informationen:
Internationale Kooperationsgesuche
Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:
Datenbank Enterprise Europe Network
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Ein Unternehmen aus Litauen, das sich auf die Bearbeitung von Natur- und Kunststeinen spezialisiert hat, sucht nach Kooperationspartnern, um unter Subunternehmerschaft zu arbeiten.
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