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Außenwirtschaftsnews - Januar 2024

Europa

Ihre Meinung ist gefragt

Die Europäische Union will den Binnenmarkt weiterentwickeln. Die Handwerksorganisation möchte sich mit belastbaren Zahlen und Fakten in diese politische Diskussion einbringen und bittet um Teilnahme an einer Sonderumfrage.

Anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens hat die Europäische Union eine Initiative zur Neubelebung und zum Abbau von weiteren Hindernissen des EU-Binnenmarktes gestartet. Der ZDH und die Handwerksorganisationen unterstützen diese Initiative und wollen sich im Rahmen des ab 2024 auf EU-Ebene geplanten Verfahrens mit passgenauen Vorschlägen zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten von Handwerksbetrieben im EU-Binnenmarkt einbringen.

Um Ihre Interessen in die Diskussion über den EU-Binnenmarkt und seine zukünftige Ausgestaltung einbringen zu können, bitten wir Sie um die Teilnahme an einer vom ZDH erstellten Umfrage. Ziel der Befragung ist es u. a. Informationen über besonders relevante Märkte für das Handwerk und Entwicklungsperspektiven für die Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt sowie Ansatzpunkte für seine handwerksgerechte Weiterentwicklung zu gewinnen. 

Die Umfrage ist ab sofort unter dem Link https://zdh-umfragen.de/eu-binnenmarkt erreichbar. Ende des Umfragezeitraums ist der 31.01.2024.





Dänemark

Tarifliche Auslöse erhöht

Wer einen Tarifvertrag in Dänemark abgeschlossen hat, zahlt seinen Mitarbeitern auch Reise- und Unterbringungskosten. Alternativ können den Arbeitnehmern auch Pauschbeträge ausgezahlt werden. Ob dabei deutsche oder dänische Pauschalsätze zur Anwendung kommen ist strittig.

Die dänischen steuerfreien Pauschalsätze wurden zum 1. Januar 2024 erhöht:

  • 574 DKK je Tag: Abzüge für kostenfreie Mahlzeiten (Frühstück 15 %, Mittag und Abendessen: jeweils 30 %) und in jedem Fall ist ein Taschengeld in Höhe von 25 % zu zahlen
  • 246 DKK je Übernachtung

Quelle: www.Skat.dk





Deutschland

Vorübergehender Schutz für Ukraine-Geflüchtete verlängert

Das Bundesinnenministerium hat durch Rechtsverordnung festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 Abs. 1 AufenthG bis zum 4. März 2025 fortgelten. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine zusätzlichen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. 

Quelle: www.zdh.de



Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand



Werden Arbeitnehmer auswärts eingesetzt, kann der Arbeitgeber ihnen je nach Einsatzort und Dauer der Abwesenheit steuer- und sozialversicherungsfrei Pauschalen zahlen. Diese wurden zum 1. Januar angepasst:

LandVerpflegung Abwesenheit 8-24 StundenVerpflegung Abwesenheit > 24 StundenÜbernachtung
Dänemark75 Euro50 Euro183 Euro
Finnland54 Euro36 Euro171 Euro
Norwegen75 Euro50 Euro139 Euro
Schweden66 Euro44 Euro140 Euro

Werden den Arbeitnehmer kostenfreie Mahlzeiten gewährt, reduzieren sich die Pauschbeträge um 20 % für ein kostenfreies Frühstück bzw. um jeweils 40 % für kostenfreies Mittag- oder Abendessen.

Quelle: Bundesfinanzministerium





Anleitung zum neuen SV-Meldeportal



Wer eine A1-Bescheinigung beantragen möchte, kann das über ein geprüftes Entgeltabrechnungssystem machen oder über das neue SV-Meldeportal. Auf den Seiten der TK finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Portals.

Anleitung





Norwegen

Anforderung an Sprachkenntnisse auf Baustellen

Ab dem neuen Jahr werden auf norwegischen Baustellen neue Sprach- und Informationsvorschriften eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass Kommunikationsprobleme ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Mindestens eine Person in jedem einzelnen Arbeitsteam muss in der Lage sein, sich auf Norwegisch oder Englisch sowie in einer Sprache, die alle anderen im Arbeitsteam beherrschen, zu verstehen und zu verständigen.  Die Sprachanforderungen gelten in Arbeitsteams, in denen es notwendig ist, die Sicherheit zu gewährleisten. Die Anforderung, dass mindestens eine Person in jedem Arbeitsteam in der Lage sein muss, Norwegisch oder Englisch zu verstehen und sich zu verständigen, ist also nicht absolut.  Auf kleineren Baustellen mit nur wenigen Personen, auf denen alle dieselbe Sprache sprechen, die nicht Norwegisch oder Englisch ist, besteht nicht unbedingt die gleiche Notwendigkeit, Anforderungen an die Sprachkenntnisse zu stellen.

Quelle: Arbeidstilsynet





Weitere Termine

Derzeit finden keine Termine statt
 




Internationale Kooperationsgesuche

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Team Enterprise Europe Network der WTSH.

Kontaktwünsche an

Jenny Dümon
WTSH

Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de





Kontakt

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de