Außenwirtschaftsnews - April 2022
China
Grenzen bleiben wohl noch zwei weitere Jahre geschlossen
Im Jahr 2022 ist mit keinen Erleichterungen bei der Einreise nach China aus Europa oder Nordamerika zu rechnen. Im Verlauf des Jahres 2023 könnte es beschränkte Einreisemöglichkeiten für internationale Geschäftsreisende geben. Doch auch sie werden eine Quarantäne - wahrscheinlich in staatlichen Einrichtungen - absolvieren müssen. Eine quarantänefreie Einreise ist nach Ansicht der meisten Landeskenner erst 2024 zu erwarten.
Die chinesische Regierung hat sich bisher offiziell nicht geäußert, wann und ob die aktuellen Quarantäneregeln geändert werden. Firmenvertreter können Kunden, Lieferanten oder Messen nicht besuchen, wenn sie keine lokalen Kräfte vor Ort haben. Die digitale Geschäftspraxis mittels des Einsatzes von digitalen Tools ermöglicht einen Ausweg. Des Weiteren bietet die Deutsche Auslandskammer (AHK Greater China) entsprechende Dienstleistungen an. Dennoch handelt es sich dabei nur um Notlösungen.
Quelle: IHK Schleswig-Holstein
Dänemark
Verstärkte Baustellenkontrollen zu Staubbelastung und Ergonomie
Ab März 2022 wird die dänische Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen unangemeldete Kontrollbesuche
durchführen, bei der besonders auf Staub und physische Belastungen, z.B. durch schweres Heben, geachtet
wird.
Bei ihren Besichtigungen der Baustellen wird die Arbeitsschutzbehörde insbesondere darauf achten, ob:
- Staubschwache Arbeitsmethoden angewendet werden.
- Staubintensive Arbeiten von anderen Arbeiten getrennt ausgeführt werden.
- Geeignete technische Hilfsmittel, um schweres Heben und Tragen zu vermeiden, benutzt werden.
Auch das Arbeitsumfeld in den Unternehmen wird während der Besuche genauer betrachtet werden.
Quelle und weitere Info: AHK Dänemark
Seit 1. März höhere Tariflöhne
Wer in Dänemark tariflich gebunden ist, muss seit dem 1. März 2022 höhere tarifliche Mindestlöhne beachten:
Gewerk | Mindestlohn bis 28.2.2023 | bei Anerkennung Zahlungen in DE |
Maurer | 27,81 | 23,01 |
Hochbau Seeland | 28,81 | 22,66 |
Hochbau Provinz | 27,46 | 21,60 |
Dachdecker Seeland | 28,89 | 25,51 |
Dachdecker Provinz | 26,26 | 24,95 |
Holzbau, Fassaden | 26,92 | 23,28 |
Metallbau | 23,50 | 20,56 |
Maler | 24,64 | 21,40 |
Elektro* | *branchen- und ortsüblicher Lohn | *branchen- und ortsüblicher Lohn |
Verkauf von Wärmepumpen steigt rasant
Der Verkauf von Luft-Wasser-Wärmepumpen hat im Jahr 2021 um 56 % zugenommen. Eine weitere Steigerung
ist zu erwarten. Insbesondere größere werden häufiger gekauft. I Haushalte können dafür Fördermittel
aus der Bygningspulje beantragen.
Quelle: Tekniq
Deutschland
Neues Merkblatt zur Einstellung von Ukrainern
Wer Flüchtlinge aus der Ukraine einstellen möchte, sollte einiges beachten. Die Handwerkskammer-Schleswig-
Holstein stellt dafür ein Merkblatt zur Verfügung.
Europa
Lieferkettengesetz – Wann Handwerksbetriebe davon betroffen sind
Handwerksbetriebe fallen zwar nicht direkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes, könnten aber indirekt,
zum Beispiel als Zulieferer, betroffen sein. Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen
Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Der
Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen
globalen Wertschöpfungsketten zu fördern und sieht umfassende Berichtspflichten für Unternehmen über
die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards vor.
Unternehmen sind gemäß Artikel 2 des Vorschlags vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen, wenn
sie:
- mehr als 500 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von über 150 Mio. € erwirtschaften,
- mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von über 40 Mio. € erwirtschaften, der mindestens
zur Hälfte in einem Hochrisikosektor erzielt wurde. Als Hochrisikobranchen gelten u.a. die Herstellung
von Kleidung, Leder und Schuhen sowie der Großhandel mit Textilien, Kleidung und Schuhen,
die Förderung mineralischer Rohstoffe und dessen Großhandel und die Fertigung von Lebensmitteln. - in einem Drittstaat ansässig sind und entweder einen Umsatz von über 150 Mio. € in der EU erzielen
oder mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes in einem Hochrisikosektor erwirtschaften und dabei einen
Umsatz zwischen 40 und 150 Mio. € erzielen.
Kleine und mittlere Unternehmen, darunter auch Handwerksbetriebe, fallen also nicht direkt in den Anwendungsbereich des Vorschlags.
Handwerksbetriebe könnten aber indirekt, als Zulieferer der direkt dem Gesetz unterliegenden Unternehmen,
von den neuen Berichtspflichten betroffen sein.
Zum Beispiel sieht der Richtlinienvorschlag sogenannte “vertragliche Gewissheiten” (“contractual assurances”)
vor. Demnach sollen Unternehmen in bestimmten Fällen verpflichtet werden, vertragliche Zusicherungen
über eine einwandfreie Lieferkette von den direkten Geschäftspartnern einzufordern.
Als nächster Schritt soll der Vorschlag im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von den EU-Institutionen
geprüft werden.
Quelle: Handwerk International
Russland
Neues Merkblatt zur Einstellung von Ukrainern
Derzeit können die Industrie- und Handelskammern aufgrund von Informationen des Rückversicherers Euler
Hermes keine Carnets A.T.A. nach Russland ausstellen. Carnets A.T.A. dienen der einfuhrumsatzsteuerfreien
Ein- und Wiederausfuhr von Werkzeug und Messegütern.
Quelle: IHK Schleswig-Holstein
Prüfung außenwirtschaftlicher Geschäfte
Außenwirtschaftliche Geschäfte, in die eventuell russische Oligarchen oder von ihnen kontrollierte Firmen
verwickelt sind, können unter die aktuellen EU-Russland-Sanktionen fallen und sollten daher im Vorfeld
sorgfältig geprüft werden. Die jeweils aktuellen Übersichten der sanktionsgelisteten Personen und Unternehmen werden in EU-Amtsblättern veröffentlicht, die Sie auf einer Sonderseite der GTAI finden.
Bei diesbezüglichen Unsicherheiten sollte nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) im Zweifel ein Antrag auf Ausfuhr gestellt werden. Das kann beim BAFA online geschehen. Mit
dem Bescheid des BAFA erlangt das Geschäft Rechtssicherheit.
GTAI: Sanktionslisten
Quelle: ZDH
Schweden
ID06 nun auch, ohne Scannen des Passes
Wer auf schwedischen Baustellen tätig wird, benötigt häufig eine elektronische ID. Deutsche mussten bisher
mit großem Aufwand ihren Pass scannen lassen. Neuerdings übernimmt die App Freja eID diese Scan-
Funktion. Die App ist kostenlos. Allerdings werde bisher nur Reisepässe und nicht Personalausweise akzeptiert.
Kontakt
Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de
Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de