Berufe A-Z - Ausbaufacharbeiter (m/w/d)
Wahre Schönheit kommt von innen. Das gilt auch für Gebäude. Als Ausbaufacharbeiter sorgst du beispielsweise dafür, dass die Innenwände von Wohnungen, Verwaltungsgebäuden oder Gewerbe- und Industriebauten gut aussehen - und einwandfrei ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen.Dazu gehst du auf die Baustelle, wenn der Rohbau eines Neubaus bereits fertig ist. Aber auch bei Sanierungen, Modernisierung und Instandsetzungen von alten Gebäuden wird der Ausbaufacharbeiter gebraucht. Du arbeitest zum Beispiel für Zimmereibetriebe, Isolierbauunternehmen, für Fachbetriebe der Fußbodentechnik oder für Stuckateurbetriebe.
Du bist das Multitalent beim Innenausbau und errichtest beispielsweise Innenwände aus Gipskartonplatten, trägst Putz auf oder verlegst Fliesen. Du stellst Holzkonstruktionen und Estriche her, führst Stuckarbeiten durch, baust Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein und stellst Bauteile im Trockenbau her. Damit nicht genug: Der Ausbaufacharbeiter richtet die Baustellen ein, sichert sie ab und bereitet die entsprechenden Materialien und Teile für den Innenausbau vor.
Mit Köpfchen und Muskeln im Team arbeiten
Jede Menge Abwechslung ist dir als Ausbaufacharbeiter also garantiert. Für so viele unterschiedliche Aufgaben musst du allerdings auch einige Voraussetzungen mitbringen: Du solltest körperlich fit sein, brauchst viel technisches Verständnis und musst gut im Team arbeiten können.
Die Lehre eröffnet viele Möglichkeiten: Du kannst noch den Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Stuckateur, Zimmerer, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Trockenbaumonteur an deine Ausbildung dranhängen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 935,00 € |
2. Lehrjahr: | 1230,00 € |
Urlaubsanspruch
Der aktuelle Tarif sieht vor:
- 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt oder älter ist.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Beraterin der Passgenauen Besetzung
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