Vollversammlungswahl 2024
Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer Flensburg und besteht aus 36 gewählten Mitgliedern, davon 24 selbständige Handwerker und Inhaber von Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes sowie 12 Arbeitnehmervertreter, die in solchen Betrieben beschäftigt sind. Die Mitglieder der Vollversammlung sind die Vertreter des im gesamten Bezirk der Handwerkskammer Flensburg ansässigen Handwerks, sozusagen das „Parlament“ aller selbständigen Handwerker, deren Mitarbeiter und Auszubildenden.
Im Frühjahr 2024 läuft die aktuelle Amtszeit der Vollversammlung ab und für die Amtszeit von fünf Jahren werden neue Mitglieder gewählt. Der Ablauf der Vollversammlungswahlen ist in der Wahlordnung für die Wahlen der Handwerkskammern (Anlage C des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - HwO) geregelt.