Bauarbeiter auf einem Gerüst, Symbolfoto für Bauen, Bauboom, Arbeitsschutz Schlagwort(e): Wirtschaft, Bauen, Gerüst, Baustelle, Bauarbeiter, Konstruktion, Baugerüst, Bauwirtschaft, Bauarbeiten, Arbeit, Arbeiter, arbeiten, Arbeitnehmer, Arbeitskraft, Arbeitskräfte, Arbeitszeit, Handwerk, Handwerker, Gewerbe, Beruf, Einrüsten, Aufbauen, Risiko, Arbeitsplatz, Baustellen, Sicherheit, Unfallschutz, Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Schwarzarbeiter, Schwarzarbeit, Fremdarbeiter, Kolonne, Gastarbeiter
Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Hinweis zur Änderung beimÜbergangsgesetz

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird das Übergangsgesetz geändert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Arbeits- und Schutzgerüste nur noch im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung aufgestellt werden. Das gewerbliche Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten für fremde Personen und Betriebe ist ab diesem Zeitpunkt nur noch den Betrieben erlaubt, die mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. 

Alle Betriebe die Leistungen des Gerüstbauerhandwerks gewerblich anbieten möchten, müssen daher zusätzlich mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein. Sofern Sie bislang nicht mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, Gerüste aber weiter gewerblich aufstellen möchten, besteht eventuell die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausübungsberechtigung bzw. Ausnahmebewilligung die zusätzliche Eintragung mit dem Gerüstbauerhandwerk zu erlangen (§§ 7a, 7b, 8 der Handwerksordnung (HwO)).

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zu diesem Thema ausführliche Hinweise erarbeitet, welche Sie zur Kenntnis erhalten (siehe Download)

Haben Sie konkrete Rückfragen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

neutral Handwerkskammer Flensburg

Anja Dietrich

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-172

Fax 0461 866-110

a.dietrich--at--hwk-flensburg.de

Handwerksrolle Handwerkskammer Flensburg

Sara Lorenzen

Leiterin der Abteilung Handwerksrolle

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