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Oliver Boehmer - bluedesign®

Schnelle Hilfe für Gewerbetreibende und SelbständigeSchutzschirm der Landesregierung

Kiel

Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen – die Landesregierung hat heute einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise in existenzielle Not geraten seien, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach den Kabinettsberatungen heute (20. März) in Kiel.



Zunächst 100 Millionen Euro stehen in einem Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Zuschusshöhe: 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant. 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit.



Bitte beachten Sie folgendes:

Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.



Weitere 300 Millionen Euro werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. "Dabei geht es um zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden können", so Wirtschaftsminister Bernd Buchholz.



"Zielgruppe sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind", betonte der Wirtschaftsminister.



Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren bei der IB.SH zu. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.



Buchholz appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen:

"Alle arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms. Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen."

Weitere Informationen und Details zum Hilfsprogramm finden Sie »hier«

 
Beratungskontakte

Jörg Koll

Zuständig für die Landkreise: Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde

Tel. 0461 866-134

Fax 0461 866-110

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Heiko Schädlich

Zuständig für die Landkreise: Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd

Tel. 0461 866-135

Fax 0461 866-110

h.schaedlich--at--hwk-flensburg.de


Sönke Wellhausen

Zuständig für die Landkreise: Nordfriesland, Flensburg

Tel. 0461 866-163

Fax 0461 866-110

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Stephan Jung

Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung

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Raissa Gröschl

stellvertretende Hauptgeschäftsführerin; Geschäftsbereichsleiterin Handwerksorganisation, Recht und Berufsbildung; Personalwesen

Tel. 0461 866-121

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Rechtsabteilung

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