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Wichtig:
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So gehts Schritt für Schritt:
Die Datenfelder sind vollständig auszufüllen (> bitte beachten Sie auch das Datenfeld zum „Überstundenausgleich“).

Weitere Hinweise:

  • Die Betriebsnummer nach §18i SGB IV haben Sie von der Agentur für Arbeit zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhalten. Ggf. erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem Steuerberater.
  • Die Betriebsnummer der Handwerkskammer finden Sie auf Ihrem letzten Beitragsbescheid von der Handwerkskammer.
  • Den tariflichen Urlaubsanspruch können Sie unter Berufe A-Z einsehen.
  • Anhand der am Ende ausgedruckten Checkliste können Sie nochmals prüfen, ob Sie an alles gedacht haben.

 
Information

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