Neue RegelungMerkblatt zur im Gesellschaftsregister eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend neu geregelt. Zahlreiche Bestimmungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Zentrale Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Diese haben jetzt die Möglichkeit sich in das neu errichtete Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu ein Merkblatt „Praxis Recht" erstellt, in dem auf zentrale Punkte im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Gesellschaftsregisters eingegangen wird.