neue Pflichten und Einwegkunststoffabgabe für Hersteller ab 1. Januar 2024Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Mit dem EWKFondsG sollen Plastikabfälle reduziert werden. Hersteller von Einwegplastikprodukten, wie z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, sollen an den Kosten der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums durch Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds beteiligt werden. Zu diesem Zweck müssen sich die Hersteller, zu denen auch Handwerksbetriebe zählen können, ab dem 1. April 2024 über die derzeit noch im Aufbau befindliche DIVID-Plattform mit dem Elster-Organisationszertifikat registrieren.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu auf seiner Internetseite Leitlinien veröffentlicht, mit deren Hilfe Handwerksbetriebe prüfen können, welchen Pflichten sie aus dem EWKFondsG nachkommen müssen.