Außenwirtschaftsnews - Oktober 2019
Dänemark: Haftung des Hauptunternehmers für Subunternehmer
Auch der Hauptunternehmer kann für Schäden durch seinen Subunternehmer haftbar gemacht werden. Der oberste dänische Gerichtshof entschied am 4. September 2019, dass der Hauptunternehmer für schädigende Handlungen seines Subunternehmers außerhalb des Vertragsverhältnisses haftet. Das ist dann der Fall, wenn es sich um Schäden durch risikobehaftete Aufgaben handelt und der Hauptunternehmer Mängel und Schäden durch Kontrollen hätte verhindern können.
Dänemark: Vereinfachung der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Unternehmen können nun leichter an Ausschreibungen für öffentliche Bauprojekte in mehreren Kommunen in Süddänemark teilnehmen. Seit September 2019 müssen Unternehmen in zahlreichen Kommunen nur noch eine finanzielle Arbeitsgarantie nachweisen, wenn das öffentliche Bauprojekt einen Wert über 1.000.000 Kronen übersteigt, um an der Ausschreibung teilnehmen zu dürfen.
Eine Arbeitsgarantie ist eine finanzielle Sicherheit, die das Unternehmen leisten muss, wenn es sich um eine öffentliche Ausschreibung bewirbt. So sollen Mängel abgedeckt werden, falls das Unternehmen in Insolvenz geht oder den Auftrag nicht erfüllen kann.
Dänemark: Neues Urlaubsgesetz macht Grenzpendeln leichter
Dänemark hatte über Jahrzehnte ein ungewöhnliches System: Arbeitnehmer mussten den Anspruch auf bezahlten Urlaub bis zu 16 Monate lang erarbeiten. So konnten sie im ersten Jahr ihrer Beschäftigung nur unbezahlten Urlaub nehmen. Bei einem Jobwechsel oder Jobverlust wurde das angesparte Geld auf einem staatlichen Konto („Feriekonto“) vorläufig deponiert.
Das Ansparen von Urlaubstagen in Dänemark wird abgeschafft. Nach wie vor sind es die Arbeitgeber, die einen Teil des Brutto-Lohnes (12,5 Prozent) für bezahlten Urlaub zurückhalten. Nach einjähriger Übergangsregelung steht der bezahlte Urlaub – etwa zwei Tage pro Monat - ab dem 1. September 2020 direkt nach Aufnahme einer Beschäftigung zur Verfügung. Die langfristige und kompliziert zu verwaltende Ansparung von Urlaubstagen entfällt damit.
Quelle:
Norwegen: Neue Mindestlöhne für die Baubranche
Für die Bauwirtschaft gilt in Norwegen ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn, der jährlich angepasst wird. Die aktuellen Löhne:
- Fachkräfte: 209,70 NOK
- Ungelernte mit mindestens 1 Jahr Branchenerfahrung: 196,50 NOK
- Ungelernte ohne Branchenerfahrung: 188,40 NOK
- Unter 18-Jährige: 126,50 NOK
Welt: Neue Incoterms® 2020 veröffentlicht
Incoterms sind internationalen Lieferbedingungen, die die Pflichten der Käufer und Verkäufer im internationalen Handel regeln. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und sollen Rechtstreitigkeiten vermeiden. Die neuen Incoterms können ab dem 1. Januar 2020 vereinbart werden.
Internationale Kooperationsgesuche
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Chiffre-Nr.: Datenbank Enterprise Europe Network
Ein Unternehmen aus Südserbien, das Gerüstsysteme für Pflasterungen, Wandmalarbeiten, Fassadensäuberung und für die Errichtung neuer Gebäude anbietet, sucht nach Partnern für eine Subunternehmerschaft.
Ein polnisches metallverarbeitendes Unternehmen bietet sich als Subunternehmer für Projekte im Metallbereich an.
Ein dänisches Unternehmen sucht nach einem norddeutschen Distributor für seine Hartsteinschneider, die, da es mit den herkömmlichen HF-Knackern immer wieder Probleme mit harten Steinen gab, in Zusammenarbeit mit Maurern und Steinherstellern entwickelt wurden