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Außenwirtschaftsnews - Januar 2019

Dänemark: Neue Auslösesätze für tarifgebundene Arbeitnehmer



Deutsche Unternehmen, die einen dänischen Tarifvertrag abgeschlossen haben, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern dänische Auslösesätze zu zahlen sofern deren Aufenthalt in Dänemark 24 Stunden übersteigt. Nach Überschreiten der 24 Stunden sind die Sätze anteilig für jede angefangene Stunde zu zahlen.

Auslöse für 24 Stunden: 509 DKK
Abzug für Übernahme Frühstück: 76,35 DKK
Abzug für Übernahme Mittagessen: 152,70 DKK
Abzug für Übernahme Abendessen: 152,70 DKK
Taschengeld (auch bei voller Übernachte der Verpflegungskosten): 127,25 DKK




Dänemark: Deutsch-Dänisches Arbeitsmarktwörterbuch erschienen



Die Region Sønderjylland-Schleswig hat ein Wörterbuch mit Fachbegriffen erstellt, das zweisprachig vorliegt. Von advarsel (Abmahnung) bis ydelse (Leistung) sind zahlreiche Übersetzungen zu finden.

Das kostenfreie Wörterbuch besteht aus einer deutsch-dänischen sowie einer dänisch-deutschen Ausgabe.

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Fehmarnbelttunnel: EU-Gericht hält Finanzierungsmodell für nicht rechtens



Das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg hat das Finanzierungsmodell für den Fehmarnbelttunnel, das von der EU-Kommission zugelassen worden war, teilweise als nicht rechtens verworfen. Geklagt hatten die Reedereien Scandlines und Stena Line.

Das EuG erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt zu erheben. Die privatwirtschaftlichen Reedereien sehen wegen der staatlichen Zuschüsse eine Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen.





Norwegen: Änderungen bei der Elektro-Zulassung



Die Ausführung von Elektro-Arbeiten in Norwegen bedarf der vorherigen Eintragung ins Elektro-Register. Dieses setzt die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals voraus. Die Anerkennung nicht-norwegischer Qualifikationen muss vorab beantragt werden. Der Antrag ist kostenlos, erfordert aber die Vorlage vieler übersetzter und notariell beglaubigter Nachweise. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu vier Monate.



Norwegen: Neue allgemeinverbindliche Mindeststundenlöhne



Seit dem 1. Dezember 2018 gelten neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne.

Baubranche:

  • Fachkräfte: 203,80 NOK
  • Ungelernte mit mindestens 1 Jahr Branchenerfahrung: 191,00 NOK
  • Ungelernte ohne Branchenerfahrung: 183,10 NOK
  • Unter 18-Jährige: 122,90 NOK

Gebäudereinigung:

  • 181,43 NOK
  • Unter 18-Jährige: 133,39 NOK
  • Zulage für Arbeiten zwischen 21 und 6 Uhr: Mindestens 26 NOK je Stunde

Elektro:

  • Facharbeiter: 211,70 NOK
  • Andere: 184,36 NOK


Norwegen: Wichtige steuerliche Fristen im Jahr 2019



15. Februar: Jahreslohndaten 2018 an die Mitarbeiter aushändigen

4. April: Versand vorausgefüllter Einkommensteuererklärungen durch Skatteetaten

30. April: Abgabe norwegischer Einkommensteuererklärungen

27. Juni bi 24. Oktober: Versand der Einkommensteuerbescheide

Quelle: Deutsch-Norwegische Handelskammer



Norwegen: TEK17 ausschließliche technische Vorschrift



1,5 Jahre war die Bauprojektierung nach alten technischen Standards noch möglich. Seit dem 1. Januar 2019 gelten ausschließlich die Standards der Vorschrift TEK17.

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Spanien: Hohe Strafen bei Missachtung der Meldepflichten



Eine verspätete oder fehlerhafte Entsendemeldung kann in Spanien mit 60 bis 625 Euro pro Mitarbeiter sanktioniert werden. Fehlende Übersetzungen der Nachweise, die auf Baustellen mitgeführt werden müssen, werden mit 625 bis 6.250 Euro belastet. Auch bei Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes drohen empfindliche Strafen.

Bayern Handwerk International bietet einen Länderleitfaden Spanien mit den wichtigsten Informationen im Überblick. Zudem kann gegen ein geringes Entgelt der "Spanien-Service" genutzt werden. Dieser Service umfasst die Abwicklung der Entsendemeldung, der REA-Eintragung und der Baustellenmeldung sowie das Ausstellen des Subkontraktorenheftes.

Günter Wagner
Bayern Handwerk International

Telefon +49 911 58685613
g.wagner@bh-international.de



Internationale Kooperationsgesuche



Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der 

 Chiffre-Nr.: Datenbank Enterprise Europe Network

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
stoermer@wtsh.de

Ein rumänisches Unternehmen, das sich mit der Planung und Ausführung von Elektronik-, Wasser-, Gas-, Kabel- und Telefonnetzwerkarbeiten befasst, bietet sich als Subunternehmer an.

  Ref.-Nr. BORO20181022001



Ein polnisches Bauunternehmen, das sich auf die Erstellung individueller, exklusiver oder Passivhäuser spezialisiert hat, sucht nach Distributoren und Subunternehmern im Ausland.

Ref.-Nr. BOPL20181008001



Ein bulgarisches Unternehmen, das sich auf die Erstellung von Aluminium-, PVC und andere Bauten spezialisiert hat, bietet Hersteller- und Subunternehmervereinbarungen an.

  Ref.-Nr. BOBG20181115001



Ein polnisches Unternehmen bietet seine Ingenieurs- und Planungsdienstleistungen unter einer Subunternehmerschaft an.

  Ref.-Nr. BOPL20181030001