Zeitung_News_Fotolia_38102054_M-1678x671
stockpics - fotolia.com

Außenwirtschaftsnews - Februar 2019

A1-Bescheinigung: Nur noch bis 30. Juni in Papierform möglich



Seit 2018 können Arbeitgeber Anträge auf A1-Bescheinigung elektronisch übermitteln, mit dem 1. Januar 2019 endete die Frist für die Papierform. Da aber ein kompletter elektronischer Ablauf nicht gewährleistet werden kann, wurde die Übergangsphase verlängert. In begründeten Fällen können Arbeitgeber noch bis zum 30. Juni 2019 die A1-Bescheinigung mit dem bestehenden Vordruck in Papierform beantragen.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Durch die Bescheinigung A1 bestätigt der Sozialversicherungsträger, dass ein Arbeitnehmer für die Zeit seiner Beschäftigung im Ausland der Sozialversicherung seines Heimatstaats angehört. Jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ist beim Versicherungsträger anzuzeigen. Die Bescheinigung muss bei Auslandeinsätzen stets mitgeführt werden.



Dänemark: Ausländische Beiträge zum Arbeitsmarktfond



Alle ausländischen Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden und im RUT-Register melden, müssen in den dänischen Arbeitsmarktfond AFU einzahlen. Die Rechnungen für die Beiträge werden vom „Danish Labour Market Fund for Posted Workers“ per E-Mail an deutsche Unternehmen verschickt. Das Entgelt beträgt seit 2019 pro entsandten Mitarbeiter 1,125 DKK (14 Ct.) im Quartal für jeden gemeldeten Vollzeitmitarbeiter und damit 4,50 DKK (60 Ct.) im Jahr.

Um Überweisungskosten in Dänischen Kronen zu sparen, haben ausländische Arbeitgeber die Möglichkeit, unter www.virk.dk/afu-contribution einen größeren Betrag (20, 50, 100 oder 150 DKK) als Einmalzahlung vorab zu überweisen. Von diesem Guthaben werden die fälligen Beiträge dann laufend abgezogen. Unter demselben Link wird auch eine Übersicht über die fälligen Beiträge und geleisteten Zahlungen angezeigt.





Welt: Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen



Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen seit dem 1. Januar 2019 bekannt gemacht.

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen

LandBei einer Abwesenheitsdauer von mind. 24 h/ KalendertagFür An- & Abreisetag sowie bei Abwesenheitsdauer über 8 h/ KalendertagPauschbetrag für Übernachtungskosten
DK58   39143
S5033168
N8053182

Weitere Länder:

 www.bundesfinanzministerium.de





Handwerk gestaltet Entwicklung



Die Bundesregierung fördert Beschäftigung in Afrika. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk aufzubauen, in dem deutsche und afrikanische Handwerksbetriebe und Organisationen der beruflichen Bildung über Betriebs- und Lernpartnerschaften oder vermittelte Kurzzeiteinsätze von Fachkräften des Handwerks zusammenarbeiten.

 Neue Perspektiven als Kurz- oder Langzeitfachkraft in Entwicklungsländern





Internationale Kooperationsgesuche



Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der 

 Chiffre-Nr.: Datenbank Enterprise Europe Network

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
stoermer@wtsh.de

Ein polnisches Unternehmen, das sich auf Installationen und Beratungsdienstleistungen im Bereich regenerativer Energiequellen spezialisiert hat, bietet seine innovativen Lösungen und Dienste als Subunternehmer an.

  Ref.-Nr. BOPL20180924001



Ein Hersteller von schnell zu errichtenden Gebäuden und vorab gefertigten Gebäudeelementen aus der Ukraine sucht nach Partnern für eine längerfristige Zusammenarbeit.

Ref.-Nr. BOUA20180222002



Ein polnischer Metallverarbeitungsbetrieb sucht nach Partnern in EU-Staaten für eine Subunternehmerschaft.

  Ref.-Nr. BOPL20181129001



Ein belgisches Unternehmen, das ein innovatives patentiertes Konzept zur Trockenbauweise von Gebäuden ohne die Verwendung von Zement und Wasser entwickelt hat, sucht nach Kooperationspartnern mit guten Beziehungen ins Baugewerbe, um das Produkt international zu vermarkten.

  Ref.-Nr. BOBE20170308001