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Modernisierte Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft 

Wichtige Infos für Betriebe über die Modernisierung von 19 Bauwirtschaftsberufen

Zum 1. August 2026 treten die umfassend modernisierten Ausbildungsordnungen für 19 Bauwirtschaftsberufe in Kraft. Die Reform stärkt die Ausbildungsqualität, sorgt für mehr Praxisnähe und passt die Berufe an technologische, ökologische und digitale Entwicklungen an. Alle Berufe werden künftig den drei Bereichen Tiefbau, Hochbau und Ausbau zugeordnet – ein klarer Vorteil für Betriebe und Auszubildende auf der Suche nach Orientierung im Baugewerbe.

Ein wichtiger Bestandteil der Modernisierung ist die Integration der aktualisierten Standardberufsbildpositionen: Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung und Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitale Arbeitsprozesse. Auch im Tiefbau gibt es Neuerungen: Zwei Ausbildungsberufe erhalten zeitgemäße Bezeichnungen – der Kanalbauer wird zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik, der Rohrleitungsbauer zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik.

In 16 dreijährigen Bau-Ausbildungsberufen wird die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, stattdessen zählt die GP Teil 1 bereits zur Abschlussnote. Die zweijährigen Ausbildungsberufe behalten die bisherige Prüfungsstruktur bei. Gleichzeitig ermöglicht der erfolgreiche Abschluss eines zweijährigen Berufs den nahtlosen Übergang in den zugehörigen dreijährigen Beruf – inklusive Anerkennung der Abschlussprüfung als GP Teil 1.

Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) wird verbindlich auf 24 Wochen (zweijährige Berufe) bzw. 30 Wochen (dreijährige Berufe) festgelegt. Zusätzlich können freiwillige Wahlwochen vereinbart werden. Für die ÜBA entwickeln Sachverständige bundesweit einheitliche Unterweisungspläne – ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Bauausbildung.

Für weiterführende Informationen lohnt sich ein Blick auf die BIBB-Seite zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft – eine zentrale Ressource für Betriebe, die sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen möchten.

Kontakt

Hans-Werner Frahm

Hans-Werner Frahm

Leiter Abteilung Berufliche Bildung

Telefon 0461 866-117 Telefax 0461 866-110

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