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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ein zentraler Bestandteil der Berufsausbildung.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb und den theoretischen Unterricht an Berufsschulen. Sie bietet praxisorientierte Inhalte, die in spezialisierten oder kleineren Handwerksbetrieben oft nicht abgedeckt werden können. Durch die ÜLU erwerben Auszubildende wichtige Fertigkeiten, die ihre berufliche Qualifikation stärken und zur Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks beitragen.
Warum die ÜLU im Handwerk unverzichtbar ist
Das duale Ausbildungssystem, bestehend aus betrieblicher Praxis und theoretischer Schulung, wird durch die ÜLU erweitert. Sie liefert praxisnahes handwerkliches Wissen und sichert die Qualität der Ausbildung im Handwerk, das eine Schlüsselrolle für die deutsche Volkswirtschaft im globalen Wettbewerb spielt.
Die Berufsausbildung in Deutschland folgt einem standardisierten System: Die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan gewährleisten, dass alle Auszubildenden eine einheitliche Grundausbildung erhalten und am Ende ihrer Lehre über denselben Wissensstand verfügen. Für die praktische Ausbildung sorgt die ÜLU, indem sie sicherstellt, dass alle Lehrlinge gleichermaßen praxisorientierte Kenntnisse erlangen.
Wesentliche Grundlagen bilden dabei die Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI). Diese Pläne legen bundesweit ein vielfältiges Kursangebot für die verschiedenen Gewerke fest, einschließlich der jeweiligen Kursdauer. Eine regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung aller Inhalte ist garantiert. Ergänzt werden die Unterweisungspläne durch die Ausbildungsvorschriften der ÜLU, die von den Vollversammlungen der Kammern beschlossen werden. In den Anlagen dieser Vorschriften finden sich unter anderem Angaben darüber, welche Kurse verpflichtend sind.
Das standardisierte theoretische und praktische Ausbildungssystem sichert die Qualität der Nachwuchskräfte. Gleichzeitig können Gesellen – unabhängig davon, in welchem Betrieb oder Bundesland sie ausgebildet wurden – deutschlandweit in ihrem Beruf tätig werden. Damit trägt die ÜLU wesentlich dazu bei, ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau in ganz Deutschland zu gewährleisten.
Die Anforderungen an Handwerksberufe steigen kontinuierlich, da die Arbeitswelt durch ständige Veränderungen geprägt ist: Neue Berufe entstehen, bestehende Ausbildungsordnungen werden aktualisiert und modernisiert. Besonders dynamisch entwickeln sich einige Fachbereiche, wie etwa die Elektrotechnik. Diese Anpassungen stellen Betriebe vor erhebliche Herausforderungen, da die modernisierten Berufsbilder oft ein breiteres Spektrum an Fähigkeiten und Wissen erfordern. Die ÜLU hilft den Betrieben dabei, die hohen Ansprüche der handwerklichen Ausbildung zu meistern.
Die praktische Ausbildung in den Handwerksbetrieben ist von hoher Qualität. Dennoch haben sich viele Betriebe aufgrund der wachsenden Anforderungen in den einzelnen Berufen auf spezielle Bereiche konzentriert. Dadurch liegt der Fokus der Ausbildung oft auf dem spezifischen Fachwissen, das für den jeweiligen Betrieb besonders relevant ist. Allerdings bleibt dabei nicht immer genügend Zeit, um alle Inhalte eines Berufsbildes in ihrer gesamten Breite und Tiefe zu vermitteln. Hier kommt die ÜLU ins Spiel: Sie ergänzt die fachpraktische Ausbildung im Betrieb, ermöglicht eine produktneutrale Vertiefung und entlastet die Betriebe bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse. So werden innerbetriebliche Spezialisierungen ausgeglichen, und die ÜLU trägt dazu bei, eine umfassende und einheitliche Grundausbildung zu gewährleisten, die auf technische und wirtschaftliche Veränderungen eingeht.
Technologischer Fortschritt, innovative Entwicklungen und die kontinuierliche Verbesserung der EDV führen zu einer Flut neuer Informationen, die den Lernstoff für Auszubildende grundlegend verändern. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) bringt diese technologischen Neuerungen direkt in die Ausbildung ein. In kleinen, praxisorientierten Gruppen vertiefen die Auszubildenden die Basisfertigkeiten ihres Berufs und erhalten gleichzeitig Zugang zu modernsten Maschinen und Technologien.
Die ÜLU gewährleistet eine ganzheitliche Erstausbildung, die stets auf dem neuesten Stand der Technik basiert. Sie trägt entscheidend zur Erreichung zentraler politischer Ziele bei, wie die Vorbereitung auf die „digitale Transformation“, den Klimaschutz, die Förderung von Energieeffizienz und die Unterstützung der Elektromobilität. Gleichzeitig stärkt die ÜLU nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsstärke der Handwerksbetriebe.
Ein Plus für beide Seiten
Wenn Auszubildende nicht nur im Betrieb, sondern auch in den Werkstätten der Berufsbildungsstätten lernen, profitieren davon alle Beteiligten: die Lehrlinge, ihre Ausbildungsbetriebe und die Ausbilder.
Effiziente Abwicklung des Tagesgeschäfts: Während wir zeitintensive Ausbildungsinhalte übernehmen, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Entlastung für Ausbilder: Durch die gezielte und strukturierte Unterweisung werden Ausbilder im Betrieb entlastet, was zudem Personalkosten reduziert.
Ergänzende Ausbildungsinhalte: Wir vermitteln die Fertigkeiten, die in der Ausbildungsordnung festgeschrieben sind und in Ihrem Betrieb nicht täglich Anwendung finden.
Praxisnahe Schulungen: Alle Inhalte sind praxisorientiert und in Zusammenarbeit mit Fachverbänden entwickelt, sodass grundlegende und spezielle Fertigkeiten direkt in den Arbeitsalltag eingebunden werden können.
Mehr Einsatzmöglichkeiten: Nach Abschluss eines Lehrgangs erweitert sich der Einsatzbereich Ihres Lehrlings – ein Vorteil, der sich auch wirtschaftlich auszahlt.
Umfassendes Feedback: Sie erhalten eine Rückmeldung, die Ihnen wertvolle Einblicke in die Fertigkeiten, die Arbeitshaltung und das Sozialverhalten Ihres Lehrlings bietet.
Kostengünstige Lehrgänge: Dank öffentlicher Förderung sind die Lehrgänge für Sie preislich attraktiv und bieten gleichzeitig eine hohe Qualität.
Die Vorteile der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) sind vielfältig und bieten eine optimale Vorbereitung auf die berufliche Zukunft.
Vertiefung von Grundlagen: Die Teilnehmenden bauen die praktischen Grundlagen ihres Berufs gezielt aus.
Intensives Training: Aufgaben, die im Betriebsalltag zur Routine werden sollen, können unter Anleitung intensiv geübt werden.
Eigenständiges Lernen: In den Werkstätten der ÜLU haben Auszubildende die Möglichkeit, Fertigkeiten zu erlernen, für die im Betrieb oft Zeit oder Raum fehlen.
Moderne Technik im Fokus: Teilnehmende lernen modernste Technologien, Geräte, Maschinen und Arbeitstechniken kennen und können diese ausprobieren.
Austausch und Teamarbeit: Der fachliche Austausch mit anderen Lehrlingen bringt neue Impulse, während die Arbeit im Team das Lernen zusätzlich bereichert.
Kundenaufträge simulieren: Praxisnahe Übungen mit simulierten Kundenaufträgen bereiten auf den Ernstfall vor – ohne Risiko, falls etwas einmal nicht perfekt gelingt.
Hoher Praxisanteil: Durch die ÜLU wird der Praxisbezug in der Ausbildung besonders betont.
Ideale Prüfungsvorbereitung: Die Lehrgänge bieten eine umfassende Vorbereitung auf bevorstehende Prüfungen.
Gleiche Qualifikation: Unabhängig vom Ausbildungsbetrieb oder der Region sichert die ÜLU eine einheitlich hohe Qualifikation für alle Teilnehmenden.
Einheitliche ÜLU-Kurse für eine hochwertige Ausbildung im Handwerk
Das Heinz-Piest-Institut (HPI) entwickelt das Kursangebot der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) deutschlandweit nach einheitlichen Standards. In Zusammenarbeit mit führenden Fachverbänden werden Inhalte und Dauer der ÜLU sorgfältig abgestimmt.
Für jeden Ausbildungsberuf entstehen individuelle Unterweisungspläne, die alle relevanten Kursinhalte detailliert festlegen. Diese Pläne gewährleisten nicht nur eine praxisorientierte und fundierte Ausbildung, sondern sichern auch das hohe Ausbildungsniveau im Handwerk – und das bundesweit.
Die ÜLU ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen und zukunftsorientierten Ausbildung. Sie stärkt die Qualifikation des Fachkräftenachwuchses und trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe bei.
Es gibt sowohl Pflicht- als auch freiwillige Lehrgänge, zu denen die Auszubildenden über den Betrieb von den Bildungsstätten eingeladen werden. Der Besuch von Pflichtlehrgängen gehört zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer ordnungsgemäßen Ausbildungszeit. Für die Teilnahme an Pflichtlehrgängen muss der Ausbildungsbetrieb seine Lehrlinge freistellen. Näheres hierzu regelt die Ausbildungsvorschrift für die überbetriebliche Ausbildung von Handwerkslehrlingen im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg in der jeweils gültigen Fassung.
Pflicht- und freiwillige Lehrgänge in der Überbetrieblichen Ausbildung
Auszubildende im Handwerk haben die Möglichkeit, sowohl Pflicht- als auch freiwillige Lehrgänge in den Bildungsstätten zu besuchen. Diese Lehrgänge sind ein zentraler Bestandteil der überbetrieblichen Ausbildung und werden in enger Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben organisiert.
Der Besuch von Pflichtlehrgängen ist essenziell, da er zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer ordnungsgemäßen Ausbildungszeit gehört. Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, ihre Lehrlinge für die Teilnahme an Pflichtlehrgängen freizustellen, wodurch eine umfassende und hochwertige Qualifikation gewährleistet wird.
Die Ausbildungsvorschrift für die überbetriebliche Ausbildung von Handwerkslehrlingen im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg legt die relevanten Rahmenbedingungen für Inhalte, Dauer und Freistellung in der jeweils gültigen Fassung fest.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird größtenteils in den Bildungsstätten des Handwerks durchgeführt. Diese Einrichtungen, die von Kammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften oder Fachverbänden getragen werden, dienen als verlängerte Werkbank der Ausbildungsbetriebe. Zum Bereich der Handwerkskammer Flensburg zählt auch der Standort Rendsburg.
In den Berufsbildungsstätten profitieren Auszubildende von hervorragend ausgestatteten Werkstätten und modernen Theorieräumen. Hier können sie die Fertigkeiten und Fachkenntnisse ihres Ausbildungsberufes erlernen oder vertiefen. Geschulte Ausbilderinnen und Ausbilder begleiten die Lehrlinge intensiv und gewährleisten durch regelmäßige Fortbildungen und produktspezifische Schulungen einen stets aktuellen Wissensstand. Dank der Arbeit in Kleingruppen wird eine ideale Lehrsituation geschaffen.
Nicht alle Lehrlinge werden in den Berufsbildungsstätten unterwiesen. Andere Träger, wie etwa Innungen, verfügen ebenfalls über eigene Lehrorte. Da die ÜLU aus Kostengründen nicht für jeden Ausbildungsberuf in jeder Region angeboten werden kann, wird der Standort der ÜLU-Unterweisung den Betrieben vor Lehrgangsstart mitgeteilt.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird individuell an die Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsberufs angepasst. Zeitpunkt, Organisation und Dauer der Lehrgänge können variieren. Manche Lehrgänge finden als Wochenblockunterricht statt, andere werden an einzelnen Tagen abgehalten. Bildungsträger treffen diese Entscheidungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren, wie der Abstimmung mit Berufsschulen und der geografischen Lage der Teilnehmenden.
Die Gesamtdauer und die Anzahl der ÜLU-Lehrgänge hängen direkt von den spezifischen Anforderungen des Ausbildungsberufs ab. Das Heinz-Piest-Institut legt gemeinsam mit den entsprechenden Fachverbänden fest, wie viele Lehrgänge erforderlich sind und welche Dauer für eine optimale Ausbildung sinnvoll ist.
Kosten für Betriebe und Azubis
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird größtenteils durch Zuschüsse von Bund und Ländern sowie aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Diese Fördermittel tragen wesentlich dazu bei, die Lehrgänge für die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe erschwinglich zu gestalten.
Dennoch bleibt ein Eigenanteil für die ausbildenden Betriebe bestehen. Die genaue Höhe der Lehrgangsgebühren ist in der „Gebührenregelung zur Ausbildungsvorschrift für die überbetriebliche Ausbildung von Handwerkslehrlingen im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg“ festgelegt.
Dank dieser koordinierten Finanzierung wird eine hochwertige und praxisorientierte Ausbildung ermöglicht, die die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe nachhaltig unterstützt.
Angesichts steigender Ausbildungskosten und sinkender Ausbildungszahlen hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Flensburg eine neue Regelung für die Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) beschlossen.
Im Zuge dieser Neuregelung werden künftig auch Betriebe, die derzeit keine Auszubildenden beschäftigen, mit einem Sonderbeitrag – der sogenannten ÜLU-Umlage – einbezogen. Dieses Verfahren wird bereits von mehreren Handwerkskammern in Deutschland erfolgreich umgesetzt.
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zur ÜLU-Umlage finden Sie auf unserer Website.
Während der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) werden die Kosten für die Unterbringung durch Fördermittel unterstützt. Dennoch verbleibt ein Eigenanteil, der von den Ausbildungsbetrieben getragen werden muss.
Die aktuellen Preise für Unterbringung und Verpflegung sind in der jeweils gültigen Gebührenregelung für die ÜLU festgelegt. Diese Gebührenregelung bietet eine transparente Übersicht über die Kosten und stellt sicher, dass die Fördermittel optimal genutzt werden.
Zahlen zur ÜLU im Kammerbezirk im Jahr 2024
- Grundlehrgang: 273
- Fachstufenlehrgang: 625
- Grundlehrgang: 1.906
- Fachstufenlehrgang: 4.364
- Grundlehrgang: 10.896
- Fachstufenlehrgang: 22.659
*Eine Person kann mehrmals als Teilnehmer auftauchen. Es wird jedes Mal ein neuer Teilnehmer erfasst, sobald ein weiterer Kurs besucht wird.
- Grundlehrgang: 1.511
- Fachstufenlehrgang: 3.309
- weiblich: 668
- männlich: 5902
So wird die ÜLU gefördert
Förderung der Ausbildung in Berufsbildungsstätten für Teilnehmer aus
Schleswig-Holstein
Die Ausbildung in den Berufsbildungsstätten des Handwerks bringt zusätzliche Kosten mit sich, die besonders kleine Ausbildungsbetriebe oft nicht allein tragen können. Für Teilnehmer aus schleswig-holsteinischen Handwerksbetrieben werden diese Kosten durch Zuschüsse aus Bundesmitteln, Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) deutlich reduziert.
Grund- und Fachstufenlehrgänge werden durch Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein und des ESF unterstützt, während Fachstufenlehrgänge zusätzlich durch Bundesmittel gefördert werden. Bund und Land übernehmen gemeinsam bis zu zwei Drittel der Gesamtkosten. Die verbleibenden Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben in Form eines Eigenanteils, der sogenannten Lehrgangsgebühr, getragen.
Die Fördermittel stammen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Zusätzlich investiert die Handwerkskammer regelmäßig finanzielle Mittel in die Modernisierung der Werkstätten und Schulungsräume. Spenden von Sponsoren tragen ebenfalls dazu bei, einen zeitgemäßen technischen Standard zu sichern.
Hinweis: Lehrlinge aus schleswig-holsteinischen Handwerksbetrieben profitieren von den Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein und des ESF. Lehrlinge aus Regiebetrieben können weder aus Bundes- noch aus Landesmitteln gefördert werden.
Forderungen an die Politik
Gleichwertigkeit fördern, Ausbildungsbetriebe entlasten
Die oft betonte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss aktiv gestaltet werden. Während die akademische Ausbildung nahezu vollständig von der Gesellschaft getragen wird, benötigen die Ausbildungsanstrengungen der handwerklichen Betriebe eine nachhaltigere Förderung. Die berufliche Ausbildung ist der Grundstein für den Erfolg der deutschen Volkswirtschaft im globalen Wettbewerb und verdient eine gesteigerte Attraktivität und Wertschätzung – finanziell wie gesellschaftlich.
Als zentraler Bestandteil der beruflichen Ausbildung im Handwerk ist die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) aufgrund ihres starken Praxisbezugs systemrelevant. Dennoch sind die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, obwohl sie bis zu jeweils einem Drittel der Gesamtkosten übernehmen könnten. Diese strukturelle Unterfinanzierung belastet die Betriebe und gefährdet langfristig die duale Ausbildung.
Um die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung aktiv zu leben, müssen Ausbildungsbetriebe nachhaltig von den Ausbildungskosten entlastet werden. Es ist essenziell, dass Bund und Länder ihre Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpfen und sich bis zu einem Drittel an den tatsächlichen Kosten der ÜLU beteiligen.
Zusätzlich ist eine regelmäßige Anpassung der ÜLU-Zuschüsse erforderlich, die die steigenden Kosten für Personal, Material und allgemeine Ausgaben berücksichtigt. Auch die Fördermittel für die auswärtige Unterbringung von Lehrlingen müssen deutlich erhöht werden, ebenso wie die Schaffung ausreichender Wohnkapazitäten. Kostenfreie Azubi-Tickets würden den Zugang zu Berufsschulen und Bildungszentren erheblich erleichtern. Die Belastung für ausbildende Betriebe muss heute und in Zukunft minimiert werden, um die Attraktivität und Nachhaltigkeit der beruflichen Ausbildung sicherzustellen.
Kontakt
Henning Carstensen Geschäftsbereichsleiter Bildungszentrum Telefon 0461 866- 144 Telefax 0461 866-110 h.carstensen@hwk-flensburg.de
Britta Clausen Assistentin Geschäftsbereichsleiter Bildungszentrum Telefon 0461 866-164 Telefax 0461 866-110 b.clausen@hwk-flensburg.de