Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben? Lassen Sie jetzt ganz unkompliziert prüfen, ob Ihre Qualifikation einem deutschen Abschluss entspricht. Eine anerkannte Qualifikation eröffnet Ihnen viele neue Möglichkeiten und verbessert Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Anerkennung!

So stellen Sie Ihren Antrag

Um die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation prüfen zu lassen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels)
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen
  • Weitere relevante Befähigungsnachweise

Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, welche Dokumente in Ihrem Fall benötigt werden. Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie Schritt für Schritt im Antragsprozess!

Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis darüber, dass Sie in Deutschland arbeiten möchten. Das kann zum Beispiel ein Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, die Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder – bei einer geplanten Selbstständigkeit – ein Geschäftskonzept sein.

Wenn Sie bereits in der EU, im EWR oder in der Schweiz wohnen oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, ist dieser Nachweis nicht erforderlich.

Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter und erklären, welche Nachweise in Ihrem Fall notwendig sind!

Bitte reichen Sie Nachweise über Ihre Ausbildung, Berufserfahrung oder Beschäftigung immer als beglaubigte Kopie ein – senden Sie uns keine Originale. Alle Unterlagen benötigen wir sowohl in der Originalsprache als auch als deutsche Übersetzung. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherinnen, Dolmetschern bzw. Übersetzerinnen oder Übersetzern erstellt worden sein.

Ihr Lebenslauf sollte in deutscher Sprache verfasst sein und alle Stationen lückenlos ab dem Beginn der 1. Grundschulklasse bis heute enthalten.

Wenn Sie Fragen zur Beglaubigung oder zu den Übersetzungen haben, unterstützen wir Sie gerne persönlich!

Sie können uns Ihre Unterlagen entweder per Post oder per E-Mail zusenden. Wenn Sie den digitalen Weg wählen, senden Sie uns die Dokumente bitte ausschließlich als PDF-Dateien – Fotos von Dokumenten können wir leider nicht akzeptieren.

Bei Fragen zum Versand oder zur richtigen Form der Unterlagen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Adresse:
Handwerkskammer Flensburg
Denise Dronia
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Verfahrenskosten – Was kostet die Gleichwertigkeitsprüfung?

Die Kosten für die Gleichwertigkeitsprüfung liegen je nach Aufwand zwischen 100 und 600 Euro. Gerne informieren wir Sie vorab, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen können. Die Gebühren müssen in der Regel von Ihnen selbst getragen werden, es sei denn, sie werden von anderen Stellen übernommen (zum Beispiel nach dem Sozialgesetzbuch II oder III).

Es gibt außerdem finanzielle Fördermöglichkeiten, besonders für Antragstellerinnen und Antragsteller mit geringem Einkommen. Die Förderung kann zwischen 100 und 600 Euro betragen. Wichtig: Den Antrag auf einen Anerkennungszuschuss müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einreichen. Wir senden Ihnen das entsprechende Antragsformular gerne zu oder Sie laden es direkt beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herunter.

Bei Fragen zu den Kosten oder zur Förderung beraten wir Sie selbstverständlich persönlich!

Ihre Berufserfahrung zählt! – Validierung beruflicher Kompetenzen ab 2025

Ab dem 01.01.2025 tritt das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft. Dieses Gesetz eröffnet Erwachsenen ab 25 Jahren mit umfangreicher Berufserfahrung im Handwerk die Möglichkeit, ihre individuellen beruflichen Kompetenzen offiziell anerkennen zu lassen. Die Handwerkskammer ist Ihre zentrale Anlaufstelle für dieses Verfahren und unterstützt Sie gern bei allen Fragen rund um die Validierung Ihrer Berufserfahrung.

Das Validierungsverfahren richtet sich an Handwerkerinnen und Handwerker, die in ihrem Beruf umfassende praktische Tätigkeiten ausgeübt haben. Die Grundlage für die Bewertung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Referenzberufs. Voraussetzung ist, dass Sie überwiegende Teile des Berufsbildes praktisch ausgeführt haben – reine Aushilfstätigkeiten reichen hierfür nicht aus. Ihre Berufserfahrung sollte mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Die anfallenden Kosten für das Verfahren tragen die Antragstellenden selbst.

Erreichen Sie im Validierungsverfahren die vollständige Vergleichbarkeit mit dem Referenzberuf, dürfen Sie als Externe an der Gesellenprüfung teilnehmen und sich für Fortbildungsprüfungen anmelden. Wer die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anstrebt, benötigt nach dem Verfahren noch ein weiteres Jahr einschlägige Berufserfahrung. Zusätzlich qualifiziert Sie das Validierungszertifikat für die Ausbildung im zulassungsfreien Handwerk oder in handwerksähnlichen Berufen – vorausgesetzt, Sie weisen Ihre Ausbildereignung durch eine entsprechende Prüfung nach.

Sollte das Ergebnis der überwiegenden Vergleichbarkeit erreicht werden, können Sie sich gezielt in den Bildungszentren des Handwerks nachqualifizieren oder sich auf die Externenprüfung vorbereiten.

Das Validierungszertifikat ist ein wertvoller Nachweis Ihrer praktischen Fähigkeiten und kann direkt bei Bewerbungen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass das BVaDiG keine Regelungen zu Lohnansprüchen trifft – die Anerkennung des Zertifikats liegt im Ermessen der Betriebe und Tarifpartner.

Für eine erfolgreiche Beratung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltskarte)
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse und – falls vorhanden – Nachweise über Berufsabschlüsse

Kontakt

Denise Dronia

Denise Dronia

Telefon 0461 866-153 Telefax 0461 866-110

d.dronia@hwk-flensburg.de