
@HwK Heilbronn-Franken
Ehrungen & Betriebsjubiläen
Die Ehrungen anlässlich von Jubiläen sind ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer Flensburg und gehören zu den kostenfreien Serviceleistungen für unsere Mitgliedbetriebe. Gleiches gilt für die Ehrung von Personen, die sich im Ehrenamt des Handwerks verdient gemacht haben.
Die Urkunden für ein Betriebsjubiläum oder für ein Arbeitsjubiläum einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters können online beantragt werden.
Betriebsjubiläen
Betriebsurkunden werden erstmals zum 25-jährigen Bestehen eines Betriebes verliehen. Danach wird die Ehrung jeweils im Abstand von weiteren 25 Jahren vorgenommen.
Arbeitsjubiläen
Ehrenurkunden sind für die 25-, 30-, 35-, 40-, 45- oder eine längere, ununterbrochene Betriebszugehörigkeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters erhältlich.
Urkunde für Verdienste im handwerklichen Ehrenamt
Auf Antrag können auch für langjährige im Ehrenamt tätige Personen Ehrenurkunden beantragt werden.
Goldener Meisterbrief
Handwerkerinnen und Handwerker, die vor 50 Jahren ihre Meisterprüfung bestanden haben, können auf Antrag mit einem Goldenen Meisterbrief geehrt werden.
Für die Beantragung einer Ehrenurkunde, wie auch eines „Goldenen Meisterbriefes“ wenden Sie sich bitte zunächst an Frau Birte Wehren unter Tel. 0461-866-154 oder Email: b.wehren@hwk-flensburg.de
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