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Ihr Erfolg ist unser Handwerk

Fachkundig, kostenfrei und individuell – wir stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Gut zu wissen: Als Mitglied der Handwerkskammer Flensburg werden Sie kostenfrei und umfassend beraten  – zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen, praxisnah und fachkundig. Ob es um Finanzierungen, Kalkulation oder Nachfolgeplanung geht, wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.

Unsere Beratungsangebote im Überblick

Finanzierungsmöglichkeiten

Wir unterstützen Sie dabei, passende Finanzierungen für Ihr Unternehmen zu finden, und beraten zu Fördermöglichkeiten, die Ihnen den Weg zu Wachstum und Investitionen erleichtern.

Kalkulation und Kostenmanagement

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angebote wettbewerbsfähig und kostendeckend gestalten. Unsere Beratung hilft Ihnen, Ihre Kalkulation zu optimieren und den Überblick über Ihre Betriebskosten zu behalten.

Betriebswirtschaftliche Analysen und Betriebsvergleiche

Mit fundierten Analysen und Vergleichen zeigen wir Ihnen, wo Ihr Betrieb im Markt steht und wie Sie Ihre Effizienz steigern können. So erkennen Sie Potenziale und können gezielt ansetzen.

Unternehmensnachfolge planen und regeln

Für eine erfolgreiche Übergabe Ihre Betriebs ist gute Vorbereitung entscheidend. Wir beraten Sie zur Planung der Nachfolge und unterstützen Sie dabei, alle relevanten Aspekte zu regeln.

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Kapital für das Handwerk –

Förderangebote im Überblick

Planen Sie größere Investitionen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie öffentlich geförderte Darlehen in Anspruch nehmen. Wir haben die wichtigsten Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen im Kammerbezirk Flensburg für Sie zusammengestellt.

ERP-Regionalförderprogramm | KfW-Programm Nr. 062/072

Förderumfang:bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten 
Höchstbetrag:bis maximal 3.000.000,00 Euro 
Laufzeit:

bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)

bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2) (Investitionsfinanzierung)

bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben,

bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten  oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligungen entfallen

 
Zinsatz:auf Anfrage - bonitätsabhängig 

KfW-Unternehmerkredit (037/047)

Verwendungszweck

Gründung oder Festigung einer selbständigen Existenz durch Investitionen

Betriebsbmittel

 
Darlehenshöhe:
 
Im Rahmen einer angemessenen Anteilsfinanzierung bis zu 75 % der förderbaren Investitionen; bei einem Kreditbetrag unter 1 Millionen Euro können 100 % finanziert werden 
Höchstbetrag:5.000.000,00 Euro 
Auszahlung:96 % 
   
Variante 1  
Laufzeit:bis zu 5 Jahren bei höchstens 1 tilgungsfreien Jahr 
Zinssatz:auf Anfrage - bonitätsabhängig 
Haftungsfreistellung:Bei Krediten an Unternehmen, die bereits 2 Jahre bestehen, ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung möglich. 
   
Variante 2  
Laufzeit:bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Jahren 
Zinssatz:auf Anfrage - bonitätsabhängig 
Haftungsfreistellung:Ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind Existenzgründungsvorhaben (inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen) und Vorhaben junger Unternehmen, die weniger als 2 Jahre betehen 
   
Variante 3  
Laufzeit:bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Jahren 
Zinssatz:10 Jahre Zinsbindung, 20 Jahre Zinsbindung auf Anfrage, bonitätsabhängig 
Haftungsfreistellung:Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt 
   
Variante 4:  
Laufzeit:maximal 12 Jahre mit Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einer Sume 
Zinssatz:auf Anfrage - bonitätsabhängig 
Haftungsfreistellung:Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Bei endfälligen Darlehen und Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung gewährt. 

 

Förderumfang:bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten 
Höchstbetrag:bis maximal 10.000.000,00 Euro 
Laufzeit:bis zu 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr 
Zinsatz:auf Anfrage - bonitätsabhängig 
Auszahlung:100 % 
Verwendungszweck:Existenzgründung, kleine und mittlere Unternehmen / Freiberufler innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme 
Förderumfang:25.000,00 Euro bis 500.000,00 Euro 
Höchstbetrag:500.000,00 Euro 
Laufzeit:bis zu 20 Jahre | 12 Monate tilgungsfreie Zeit 
Zinsatz:bonitätsabhängig 
Sicherheiten:Bankübliche Sicherung 
Auszahlung:100 % ohne Bereitstellungsprovision 

Die kompletten Inhalte des Programms finden Sie auf https://www.ib-sh.de

Grundsätzlich können Beteiligungen von 25.000,00 Euro bis maximal 100.00,00 Euro gwährt werden
Beteiligungsform:typische stille Beteiligung 
Beteiligungsdauer:10 Jahre | in der Regel ratierliche Betreiligung Tilgung ab dem 6. Jahr 
Beteiligungsentgeld:auf Anfrage - bonitätsabhängig 
Bearbeitungsgebühr:einmalig 1,50 % der Beteilligungssumme - mindestens 500,00 Euro 

Sie haben ein solides und überzeugendes Unternehmenskonzept, aber Ihre Sicherheiten für die Kredite reichen nicht aus? Dann kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH auf Antrag der finanzierenden Hausbank für Sie bürgen.

Nähere Informationen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH erhalten Sie unter 

Sie haben die Möglichkeit, unsere betriebswirtschaftlichen Berater bei den Kreishandwerkerschaften in unserem Kammerbezirk zu treffen. Vereinbaren Sie einen Termin!

SchleswigIlensee 4
24837 Schleswig
Telefon 04621 9600-0
jeden 2. Dienstag im Monat
Nordfriesland Nord in NiebüllRathausstr. 19
25899 Niebüll
Telefon: 04661 96650
jeden 1. Donnerstag im Monat
Nordfriesland Süd in HusumSüderstr. 97
25813 Husum
Telefon 04841 89380
jeden 2. Dienstag im Monat
Rendsburg-EckernfördesThormannplatz 8 - 10
24768 Rendsburg
Telefon 04331 4927800
jeden 2. Mittwoch im Monat
Dithmarschen
für den Bereich Dithmarschen-Nord
Waldschlößchenstr. 58
25746 Heide
Telefon 0481 683732-0
jeden 1. Dienstag im Monat
Dithmarschen
für den Bereich Dithmarschen-Süd
Waldschlößchenstr. 58
25746 Heide
Telefon 0481 683732-0
jeden 3. Mittwoch im Monat

Termine

Weitere Informationen zu den Sprechtagen bei den Kreishandwerkerschaften

Wenn Sie konkrete Fragen zu den Fördermöglichkeiten haben, dann melden Sie sich gern bei uns oder nutzen einen der Sprechtage der Kreishandwerkerschaft.

KH-Sprechtage 1. Halbjahr 2025 (25,91 KB)

Hier finden Sie die KfW-Programme im Überblick

Kontakte Betriebswirtschaft

Dithmarschen-Nord und Rendsburg-Eckernförde

Jörg Koll

Jörg Koll

Zuständig für die Landkreise: Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde

Telefon 0461 866-134 Telefax 0461 866-110

j.koll@hwk-flensburg.de

Schleswig-Flensburg und Dithmarschen-Süd

Heiko Schädlich

Heiko Schädlich

Zuständig für die Landkreise: Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd, zertifizierter Mediator

Telefon 0461 866-135 Telefax 0461 866-110

h.schaedlich@hwk-flensburg.de

Nordfriesland und Stadt Flensburg

Sönke Wellhausen

Sönke Wellhausen

Zuständig für die Landkreise: Nordfriesland, Flensburg

Telefon 0461 866-163 Telefax 0461 866-110

s.wellhausen@hwk-flensburg.de