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Kammer aktiv gegen illegale Handwerksausübung
Die Schattenwirtschaft wächst. Den Schaden haben die Staats- und Sozialkassen ebenso wie gesetzestreu agierende Betriebe. Deshalb verstärkt die Handwerkskammer ihr Engagement gegen die illegale Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten.
Eine selbständige handwerkliche Tätigkeit auszuüben, ist nicht erlaubt, wenn die gesetzlichen Vorgaben der Meisterpflicht nicht erfüllt werden. Bei begründetem Verdacht darauf nimmt die Handwerkskammer Hinweise unter einer neu eingerichteten E-Mail-Adresse entgegen.
Sie lautet schattenwirtschaft@hwk-flensburg.de.
Die Handwerksrolle gibt diese nach einer Prüfung gegebenenfalls an die zuständigen Ordnungsbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, weiter. Für die Prüfung von Hinweisen und mögliche Rückfragen ist die Angabe einer Kontaktadresse und idealerweise auch Telefonnummer wichtig. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.