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Kassenführung: Auslaufen der Übergangsregelung zur elektronischen Meldeverpflichtung

Zum 31. Juli 2025 läuft die Übergangsregelung zur Mitteilung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV (“Kassen”) aus. Der ZDH bietet Unterstützung mit einer kostenlosen Online-Veranstaltung für Handwerksbetriebe.

Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV (im weiteren „Kassen“) ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte „Kassen“ sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen (§ 146a Absatz 4 Satz 2 AO). 
Das Bundesfinanzministerium hat für die Mitteilung eine Ausfüllanleitung erstellt (siehe Download). Außerdem befindet sich auf der Homepage des BMF ein umfangreicher FAQ-Katalog.

Der ZDH bietet außerdem eine kostenlose Online-Veranstaltung unter dem Titel „Meldepflicht für Kassen (§ 146a Abs. 4 AO)“ an, die am 27. Juni 2025 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr online stattfinden wird. 

Ausfüllanleitung – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO) (1,13 MB)

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Björn Lippke

Björn Lippke

Rechtsabteilung

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