
Elektronischer Berufsausweis (eBA) + SMC-B für das Gesundheitshandwerk
Digitale Lösungen bringen das Gesundheitswesen voran: Sie erleichtern den Arbeitsalltag in Behandlung und Therapie und sorgen für eine effiziente und sichere Patientenversorgung.
Wichtige Information: Pflichtanschluss an die Telematikinfrastruktur bis 2026
Die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass alle Gesundheitshandwerke bis spätestens 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Damit profitieren Sie von einer reibungslosen und sicheren digitalen Vernetzung.
Einfacher Antrag – wir informieren Sie persönlich!
Wir arbeiten daran, das Verfahren zur Beantragung des elektronischen Berufsausweises (eBA) und der SMC-B über unser Kundenportal so einfach wie möglich zu gestalten. Sobald die Antragstellung über das Portal verfügbar ist, werden alle betroffenen Gewerke persönlich und postalisch informiert. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet einen 10-seitigen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Beantragung des elektronischen Berufsausweises (eBA) und der SMC-B (Institutionskarte) für das Gesundheitshandwerk. Der Flyer hilft Betrieben, die Voraussetzungen, Vorteile und den Antragsprozess besser zu verstehen.