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Alle Infos für Betriebe – das Freiwilliges Handwerksjahr
Das Freiwillige Handwerksjahr (FHJ) ist ein Angebot zur Berufsorientierung für Ausbildungsinteressierte. Sie lernen während eines Jahres vier Ausbildungsberufe während je dreimonatiger Praktika kennen. Für Ausbildungsbetriebe ist das Angebot die ideale Gelegenheit, angehende Azubis für ihren Betrieb zu gewinnen.
Über das Freiwillige Handwerksjahr
Das FHJ bietet Teilnehmenden die Möglichkeit, nacheinander vier Praktika zu absolvieren und währenddessen mindestens vier unterschiedliche Ausbildungsberufe zu entdecken. Während der jeweils dreimonatigen Praktika sammeln sie praktische Erfahrungen und lernen betriebliche Abläufe kennen. Statt blind zu raten, welcher Beruf der richtige sein könnte, können sich Jugendliche und Studienzweifler während des FHJ ausprobieren. Sie können herausfinden, wo ihre beruflichen Talente und Stärken liegen. Darauf aufbauend treffen sie eine fundierte Entscheidung für ihre Zukunft – vielleicht in Ihrem Betrieb?
Hintergrund zum FHJ
Laut Berufsbildungsbericht lag die Lösungsquote von Ausbildungsverträgen in Schleswig-Holstein bei 38,2 Prozent (2022). Meist hapert es an der praktischen Erfahrung: Wie sollen sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger von der Schulbank aus vorstellen, wie ein Ausbildungsberuf aussieht, ob sie genügend Talent mitbringen und ihnen die Tätigkeit Freude macht? Oft schwanken Jugendliche auch zwischen zwei oder mehreren Berufen. Besonders Abiturienten wünschen sich laut einer aktuellen Studie mehr Orientierung und praktische Erfahrungen. Das Freiwillige Handwerksjahr schließt diese Lücke. Wir möchten, dass Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsinteressierte vor Ausbildungsbeginn testen können, ob sie zueinanderpassen und der Beruf der richtige ist. So gelingt ein erfolgreicher Ausbildungsstart.

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Vorteile auf einen Blick
- Idealerweise haben Sie nach drei Monaten einen Azubi gewonnen!
- Die Handwerkskammer übernimmt Ansprache und Werbung für das FHJ
- Potenzielle Kandidaten kommen direkt auf Sie zu
- Unterstützt bei allen rechtlichen Fragen (z.B. Praktikumsvertrag oder Versicherungen)
- Unterstützung beim Übergang vom FHJ in die Ausbildung
- Ihr zukünftiger Azubi weiß, dass er bei Ihnen genau richtig ist
Ablauf
1. Schritt: Melden Sie sich im Onlinepool an
- Tragen Sie Ihren Betrieb in unseren FHJ-Pool ein. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
- Tragen Sie sich in unsere Lehrstellenbörse ein: Schreiben Sie in das Freitextfeld, dass Sie ein Freiwilliges Handwerksjahr (FHJ) anbieten (gerne beide Begriffe verwenden).
2. Schritt: Vorbereitung durch Jugendliche und Studienzweifler
- Interessenten recherchieren ihre Wunschberufe und potenzielle Betriebe in ihrer Region
- Interessenten melden sich bei der Handwerkskammer mit Bewerbungsunterlagen und Wunschzeitraum zum FHJ an
- Die Handwerkskammer klärt in einem Beratungsgespräch alle offenen Punkte mit den Interessenten
3. Schritt: Kontaktaufnahme
- Bewerbende oder Handwerkskammer kommen im Falle eines Matches auf Sie zu
- Kennenlerngespräch zwischen Betrieb und Bewerbendem
- Betrieb und Bewerbende schließen einen Praktikumsvertrag
- Betriebe erstellen einen Praktikumsplan
- Mustervorlagen senden wir Ihnen gerne zu (Praktikumsplan und -vertrag)
4. Vom FHJ in die Ausbildung
- Erfolgreicher Start ins FHJ-Praktikum
- Wenn alles passt: Abschluss eines Ausbildungsvertrages (oder als Übergang bis zum Ausbildungsstart Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung)
Rahmenbedingungen: Aufwandsentschädigung, Versicherung & Co.
Aufwandsentschädigung
Bei den vermittelten Praktika handelt es sich um freiwillige Berufsorientierungspraktika, die nicht dem Mindestlohn unterliegen. Die Betriebe zahlen den Teilnehmenden eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 Euro (Vollzeit) zuzüglich Sozialabgaben und Steuern – eine Investition, die das FHJ für junge Menschen natürlich auch attraktiv macht.
Versicherungen
Die Teilnehmenden sind während der jeweiligen Praktika familienversichert und benötigen eine private Haftpflichtversicherung. Der Betrieb meldet die FHJler bei seiner Berufsgenossenschaft und versichert somit den Praktikant bzw. die Praktikantin.
Kosten
Die Vermittlung und die Teilnahme am Projekt ist für Betriebe kostenfrei, da es ein gefördertes Projekt vom Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) ist.
Arbeitszeiten und Urlaub
Für Jugendliche unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach dürfen die Jugendlichen im FHJ maximal acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche arbeiten. Die Dauer des Urlaubs hängt vom Alter des Jugendlichen ab: Wenn sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind, haben sie einen Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub. Wenn sie noch nicht 17 Jahre alt sind, sind es mindestens 27 Werktage. Und wenn sie noch nicht 1
Kontakte

Das Projekt „Freiwilliges Handwerksjahr“ wird gefördert durch das Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
