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Gesetzliche Vorgaben im europäischen Zahlungsverkehr

Zum 9. Oktober 2025 wurde im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt. 

Mit der Empfängerüberprüfung sollen Überweisungen sicherer und der Betrug eingedämmt werden. Künftig wird bei jeder Überweisung der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Unternehmen sollten daher überprüfen, ob auf ihren Rechnungen der richtige Kontoinhaber vermerkt ist.

Die Empfängerüberweisung gilt zunächst im gesamten Euro-Raum. 
Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, Island, Liechtenstein und Norwegen können sich anschließen. 

Unsere Handlungsempfehlung lautet:

  • Daten prüfen: Stammdaten so pflegen, dass Namen exakt mit den Bankangaben übereinstimmen.
  • Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzliche Handelsnamen als Alias eingetragen werden können.
  • Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen/Kontoinhaber bzw. Alias klar angeben.
  • Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme nach dem neuen Verfahren arbeiten. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen. Sammelüberweisungen und Opt-Out bewusst abwägen.
  • Testen: Vor dem Stichtag Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

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Björn Lippke

Björn Lippke

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