@adobestock

Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen 
Mindestlohns tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns 
(Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) ist am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29. November 2023 außer Kraft. 

Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben: 

  • zum 1. Januar 2026 auf 13,90 brutto je Zeitstunde und
  • zum 1. Januar 2027 auf 14,60 brutto je Zeitstunde.

Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn noch bei 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Einzelheiten zum derzeitigen Mindestlohn, der Dokumentationspflichten sowie den Sonderfällen Minijobber und Praktikanten erfahren Sie im Praxis Arbeitsrecht zu dem Thema.

 

Kontakt

Björn Lippke

Björn Lippke

Rechtsabteilung

Telefon 0461 866-127 Telefax 0461 866-110

b.lippke@hwk-flensburg.de