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Falk Heller - www.argum.de

Die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und jetzt auf der Karriereleiter nach oben? Begabte Gesellen und Gesellinnen können dazu die "Begabtenförderung berufliche Bildung" der Bundesregierung nutzen. Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Förderprogramm unterstützt besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen nach der Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" durch zwei Stipendienprogramme: dem Weiterbildungs- und dem Aufstiegsstipendium.

Wer wird gefördert?

Sie können sich für eines der beiden Stipendien bewerben, wenn Sie

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben,
  • die Gesellen-/Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben oder
  • bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk unter die ersten Drei gekommen sind oder
  • ihre Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen können,
  • zum Aufnahmezeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitssuchend und jünger als 25 Jahre sind.

Information

In begründeten Ausnahmen (Wehrdienst, Elternzeit..) können Sie maximal bis zu drei Jahre später nach Abschluss Ihrer Ausbildung in das Programm aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen, zum Beispiel:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (wie Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (wie Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen. Diese müssen neben einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden absolviert werden

Wichtig

Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Als Stipendiat können Sie maximal bis zu drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) einen Zuschuss von jährlich bis zu 2.000 Euro beantragen – in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

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Wo und bis wann kann man sich bewerben?

Die Handwerkskammer Flensburg ist Ansprechpartner für alle Bewerber, deren Ausbildungsverhältnis bei uns eingetragen war. Bewerbungsformulare senden wir Ihnen gerne zu. Bei Fragen beraten wir Sie natürlich gerne.

Fristen und Verfahren: Ihre Bewerbung sollte uns bis Mitte Dezember eines jeden Jahres vorliegen. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir zu Beginn des folgenden Kalenderjahres auf.



Was Sie zudem noch wissen sollten

Die Handwerkskammer Flensburg führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wir wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, beraten diese, entscheiden über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlen die Fördermittel aus.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Hinweis zu Förderungen

Gefördert vom BMBF-480x334

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

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Weiterbildungsstipendium
Gesellschafter der Stiftung ‚Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.





Berufliche Bildung Handwerkskammer Flensburg

Denise Dronia

Berufliche Bildung

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-153

Fax 0461 866-110

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