
© Falk Heller - www.argum.de
Prüfungen – Beweisen, was man gelernt hat
Im Verlauf der Ausbildung legen Sie je nach Beruf mehrere
Prüfungen ab: eine Zwischen- sowie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dabei
stellen Sie Ihr praktisches Können ebenso unter Beweis wie theoretisches Wissen
in Ihrem Gewerk.
Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer oder der beauftragten Innungen abgenommen.
Wir helfen und beraten Sie zu Ihren Fragen wie:
- Anmeldung: Wie und wann müssen Sie sich zu einer Prüfung anmelden?
- Voraussetzung: Wann werde ich zu einer Prüfung zugelassen?
- Vorzeitige Zulassung: Unter welchen Bedingungen werde ich vorzeitig zugelassen?
- Prüfung Externer: Wie kann ich ohne Nachweis einer bestandenen Prüfung zugelassen werden?
- Prüfungen: Wie sind sie organisiert und laufen sie ab?
- Prüfungsinhalte: Auf was muss ich mich vorbereiten?
- Befreiung von Prüfungsteilen: Welchen Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Prüfungsausschüsse: Wie sind sie besetzt?
- Prüfertätigkeit
Anmeldefristen für Abschluss-/Gesellenprüfung:
Sommerprüfung: bis 1. März eines Jahres
Winterprüfung: bis 1. Oktober eines Jahres