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Handwerkskammer Flensburg

Welche Aufgaben erfüllen wir zur Selbstverwaltung der Handwerkswirtschaft? Welche Dienstleistungen erbringen wir für unsere Mitglieder? Und wer sind unsere Mitglieder? Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Wir sind für Sie da - Ihr Erfolg ist unser Handwerk

Wir sind für Sie da

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7,
24937 Flensburg

Telefon: 0461 866-0

Telefax: 0461 866-110 

E-Mail:
info@hwk-flensburg.de

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag:

7.30 – 12.30 Uhr

13.00 – 16.30 Uhr

Freitag:

7.30 – 14.00 Uhr





Mitarbeiterverzeichnis der Handwerkskammer Flensburg

Mitgliedschaft – mitgestalten – mitwirken

Der Kammerbezirk

Zur Handwerkskammer Flensburg gehören rund 10.000 Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes.

Die Mitgliedsbetriebe haben ihren Sitz in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen sowie der Stadt Flensburg. Zusammen bilden sie unseren Kammerbezirk.

Die Kreise im südlichen Schleswig-Holstein bilden den Bezirk der Handwerkskammer Lübeck.

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Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?

Zur Handwerkskammer gehören:

  • die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie
  • Gesellen,
  • andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden und
  • Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte ‚nicht-wesentliche Tätigkeit‘ eines Handwerks gewerblich ausüben
Engagieren Sie sich als Mitglied aktiv für das Handwerk in Ihrer Region!

Als Mitglied eröffnen sich Ihnen vielfältige Chancen, sich ehrenamtlich in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen zu engagieren.

Rund 1.800 Mitglieder bringen ihr Fachwissen und ihre Vorstellungen in die Arbeit der Handwerkskammer ein. So ist gewährleistet, dass unsere Arbeit direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet ist. 

Die Mitgliedschaft zur Handwerkskammer ist in der Handwerksordnung geregelt.

 Rechtsgrundlagen



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Weitere interessante Videos finden Sie auf dem YoutTube Kanal der Handwerkskammer



Beratung der Mitgliedsbetriebe

Wir bieten unseren Mitgliedern umfassende kompetente, kostenfreie Beratung und Hilfe in den unterschiedlichsten Bereichen der betrieblichen Praxis:   

  • Ausbildungsberatung
  • Außenwirtschaft
  • Betriebsübergabe
  • Betriebswirtschaft
  • Digitalisierung
  • Fachkräfteberatung
  • Marketing und Gestaltung
  • Recht
  • Technik und Technologietransfer
  • Umwelt und Verkehr




 

Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot. Wir beraten Sie persönlich, bei Bedarf auch bei Ihnen vor Ort.  Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da!



Angebote im Bereich Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildungsangebote unserer Handwerkskammer umfassen die Überbetriebliche Ausbildung für Lehrlinge (ÜLU), ein großes Spektrum an Fortbildungen zu betrieblichen Themen sowie zu Technik oder Kommunikation bis hin zu Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung.

Das breit gefächerte, praxisnahe Angebot zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsbetriebe zu stärken und eine hohe Qualifikation der handwerklichen Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewährleisten. 



Selbstverwaltung

Im Auftrag des Staates übernimmt die Handwerkskammer Flensburg die Selbstverwaltung des Handwerks in der Region. Konkret erfüllt sie bestimmte hoheitliche Aufgaben, die ihr in der Handwerksordnung zugewiesen sind.

Zu unserem gesetzlichen Auftrag gehören:  

  • die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis,
  • die Registrierung der Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrolle – also dem Verzeichnis aller Lehrverträge,
  • die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung –
    einschließlich diverser Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung
  • die Bestellung von Sachverständigen
  • sowie Stellungnahmen zur Bauleitplanung abzugeben

Die Handwerksordnung (HwO) definiert, welche Aufgaben eine Handwerkskammer wahrzunehmen hat und wer gesetzliches Mitglied zu sein hat.

   Handwerksordnung



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Interessenvertretung des Handwerks in der Region

Die Handwerkskammer Flensburg macht sich stark für die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe im Kammerbezirk und das Handwerk insgesamt – und das auf unterschiedlichen Feldern. Ein Teil dieser Aufgaben gehört ebenfalls zu unserem gesetzlichen Auftrag:

  • wir unterbreiten eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen,
  • wir unterstützen Behörden bei der Handwerksförderung durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten,
  • wir wirken an Gesetzesinitiativen mit und nehmen Stellung zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen – entweder schriftlich oder bei Anhörungen,
  • wir pflegen Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden,
  • wir erstatten regelmäßig Bericht über die Situation des Handwerks,
  • wir führen regelmäßig eine Wirtschaftsbeobachtung durch, erstellen Statistiken und Konjunkturberichte,
  • wir sorgen für eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk.

Bei der Interessenvertretung kooperieren wir mit anderen Handwerksorganisationen. Zudem unterstützen wir die Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihren Aufgaben für das Gesamthandwerk vor Ort.