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In Rechtsfragen müssen Sie nicht immer gleich einen Anwalt zurate ziehen. In allen betrieblichen Rechtsfragen beraten wir Sie gerne umfassend und kostenlos: ob Handwerks- oder Vertragsrecht, Auftragsvergabe, unseriöse Geschäftspraktiken oder Verbraucherschutz. Sprechen Sie uns einfach an. Rechtsberatung

Beratungsangebot

Gerne stehen wir den Handwerksunternehmen unseres Kammerbezirkes in allen Rechtsfragen mit unserem Fachwissen unterstützend zur Seite.

Wir beraten Sie schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsrecht | ohne Tarifrecht
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht | privates Baurecht
  • Auftragsvergabe
  • Gesellschaftsrecht
  • Handwerk und Europa

 Vermittlung zwischen Betrieben und Kunden

Zu den Aufgaben der Handwerkskammer Flensburg gehört es unter anderem, zwischen selbstständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Typische Fälle sind zum Beispiel Meinungsverschiedenheiten über Vertragsinhalte und Rechnungsstellung.

Dieses Vermittlungsverfahren ist für beide Parteien gebührenfrei. Wir benötigen lediglich eine kurze schriftliche Sachverhaltsschilderung verbunden mit der Bitte um Vermittlung. Sobald uns die Unterlagen vorliegen, werden wir diese umgehend an den Betrieb mit der Bitte um Stellungnahme weiterleiten.

Sollten Sie an einer solchen Lösung interessiert sein, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Die Handwerkskammer nimmt keine einseitige Rechtsberatung vor. Vielmehr wird versucht, unter Mithilfe beider Pareien eine gütliche Einigung herbeizuführen.
  • Die Handwerkskammer hat keinerlei hoheitliche Befugnisse gegenüber Betrieben, soweit es die zivilrechtliche Seite der Durchführung von Arbeiten anbelangt.
  • Sollten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits anwaltlich vertreten werden oder sollte gar ein gerichtliches Verfahren anhängig sein, halten wir den Versuch einer Vermittlung nicht mehr für angebracht.
  • Bei Fachfragen empfehlen wir, sich an einen Sachverständigen des jeweiligen Handwerks zu wenden. Nutzen Sie hierzu unsere Sachverständigendatenbank.
  • Meinungsverschiedenheiten mit einer Kfz-Werkstatt schlichten die Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes, sofern es sich bei der Werkstatt um einen Meisterbetrieb handelt, der Mitglied in der Kfz-Innung ist. Der Verfahren ist kostenfrei, kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechtsweg noch nicht bestritten wurde. Ein weiterer Rechtsanspruch ist nicht ausgeschlossen.

  Sachverständigendatenbank









 

Ansprechpartner | Schlichtung im Kfz-Gewerbe
Schiedsstelle Schleswig-Holstein
im ADAC-Haus
Saarbrückstr. 54
24114 Kiel
Telefon: 0431 6602-255
Telefax: 0431 6602-191

E-Mail: kfz-schiedsstelle@sho-adac.de



Hinweis

Mit unseren Auskünften möchten wir Ihnen Hilfestellungen bieten. Laut "Rechtsberatungsgesetz" sind wir nicht berechtigt, Einzelinteressen unserer Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet: wir sind zum Beispiel nicht befugt, unsere Mitglieder vor Gerichten zu vertreten.





neutral Handwerkskammer Flensburg

Ingrid Jürgensen

Rechtsabteilung

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-128

Fax 0461 866-110

i.juergensen--at--hwk-flensburg.de

Gröschl, Raissa Handwerkskammer Flensburg

Raissa Gröschl

stellvertretende Hauptgeschäftsführerin; Geschäftsbereichsleiterin Handwerksorganisation, Recht und Berufsbildung; Personalwesen

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-121

Fax 0461 866-110

r.groeschl--at--hwk-flensburg.de

Lippke, Björn neu

Björn Lippke

Rechtsabteilung

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-127

Fax 0461 866-110

b.lippke--at--hwk-flensburg.de