Das Präsidium für die kommenden Jahre: (v.li.) der neugewählte Vizepräsident Klaus-Dieter Lemmermann, Präsident Jörn Arp und Vizepräsident Joachim Sopha.
Handwerkskammer Flensburg
Das Präsidium für die kommenden Jahre: (v.li.) der neugewählte Vizepräsident Klaus-Dieter Lemmermann, Präsident Jörn Arp und Vizepräsident Joachim Sopha.

Das neue Präsidium für die Wahlperiode 2019 - 2024Präsident Arp für fünf weitere Jahre im Amt bestätigt

erstellt am 6. Mai 2019

Flensburg

Im Rahmen der konstituierenden Vollversammlung wurde Präsident Jörn Arp (Wattenbek) mit großer Mehrheit für fünf weitere Jahre im Amt bestätigt. Neu in das Präsidium wurde Klaus-Dieter Lemmermann (Silberstedt), der für den aus dem Amt geschiedenen Peter Berg das Vizepräsidentenamt auf Arbeitgeberseite bekleidet. Eine Wiederwahl gab es zudem im Amt des Vizepräsidenten auf Arbeitnehmerseite. Joachim Sopha (Flensburg) gehört auch in den kommenden fünf Jahren dem Präsidium an.



Rückblick auf die vergangene Amtszeit

Neben diesen wichtigsten Wahlentscheidungen nutzte Präsident Arp die Sitzung für einen Rückblick auf die letzten fünf Jahre. Hinsichtlich der Konjunktursituation des Handwerks zog er dabei eine überaus zufriedene Bilanz. „Die Konjunktur im Handwerk boomt seit der Finanzkrise 2008/2009 und wird aktuell nicht einmal durch die gesamtwirtschaftliche Abschwächung beeinträchtigt.“

Ähnlich zufrieden äußerte er sich auch über die Entwicklung der Ausbildungsverträge im Handwerk, wenngleich er auch hier darum bat, auch zukünftig nicht in den Ausbildungsanstrengungen nachzulassen und sich auch anderen Gruppen in Bezug auf eine Ausbildung bzw. Beschäftigung im Handwerk zu öffnen. Neben Studienabbrechern zählte er dazu auch weiterhin die Flüchtlinge, die bundesweit über Berufsorientierungsprojekte für eine Berufsausbildung im Handwerk gewonnen werden sollen.

In Bezug auf die Landes- und Bundespolitik verwies Arp auf zahlreiche Erfolge der politischen Arbeit der Handwerksorganisationen des Landes. Das hätte u.a. auch zu einer mittelstandsfreundlichen Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein geführt. „Jetzt haben wieder deutlich mehr Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.“ Darüber hinaus werde die vom Handwerk vor der Landtagswahl geforderte Einführung einer Meistergründungsprämie aller Voraussicht nach am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.