
Öffentliche Finanzierungshilfen für Existenzgründer
Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss in der Regel erst einmal viel investieren. Die wenigsten Existenzgründer im Handwerk verfügen über das notwendige Kapital. Vor dem Gang zur Hausbank sollten Sie sich deshalb über öffentliche Finanzierungshilfen informieren. Wir haben Ihnen dazu die wichtigsten öffentlichen Finanzierungsangebote für Sie als Existenzgründer im Flensburger Kammerbezirk zusammengestellt.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich erstmalig selbstständig zu machen? Das trifft sich gut - denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 €.
Einfach gründen mit der Meistergründungsprämie!
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ERP-Kapital für Gründung (058)
Verwendungszweck: | Gründung eines privaten Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz, einschließlich Festigungsinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung Erwerb oder tätige Beteiligung, einschließlich damit in Zusammenhang stehende Investitionen bis max. drei Jahre nach dem Erwerb |
Förderumfang: | Die eingesetzten Eigenmittel sollen im Regelfall mindestens 15 Prozent der Investitionssumme betragen; sie können mit Eigenkapitalhilfe bis auf 40 Prozent der Investitionssumme aufgestockt werden |
Höchstbetrag: | 500.000,00 Euro pro Person |
Laufzeit: | 15 Jahre, davon die ersten 7 Jahre tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in 31 gleich hohen, vierteljährlichen Raten und einer Schlussrate |
Zinssatz: | Durch einen Zuschuss aus dem ERP-Sondervermögen sind die ersten 3 Jahre zinsverbilligt, und zwar beträgt der Zinssatz 0,85 Prozent im 1. bis 3. Jahr. Danach gilt ab dem 4. Jahr der bei der Darlehnszusage geltende Zinssatz, z. Z. 2,85 Prozent. Hinzu kommt ein Garantieentgelt von 1,0 Prozent pro Jahr der jeweils valutierenden Eigenkapitalhilfe. |
Auszahlung: | 100 Prozent ohne Bereitstellungsprovision |
ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)
Verwendungszweck: | Investitionen und Betriebsmittel zur Gründung einer selbständigen Existenzende Investitionen bis maximal fünf Jahre nach dem Erwerb |
Förderumfang: | bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Eine Kombination mit anderen KfW-Produkten ist nicht möglich |
Höchstbetrag: | 100.000,00 Euro |
Laufzeit: | 5 Jahre | davon bis zu einem Jahr tilgungsfrei 10 Jahre | davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei |
Zinssatz: | 2,05 % (Festzins bei 5 Jahren) | 2,90 % (Festzins bei 10 Jahren) |
Sicherheiten: | Die KfW gewährt der Hausbank eine 80 %ige Haftungsfreistellung |
Auszahlungen: | 100 % ohne Bereitstellungsprovision |
ERP-Gründerkredit-Universell (073)
Verwendungszweck: | Für die Gründung eines Unternehmens, Festigung oder den Kauf in Form einer Nachfolge innerhalb der ersten 5 Jahre des Bestehens |
Förderumfang: | bis 25 Mio. Euro |
Höchstbetrag: | 25 Mio. Euro |
Laufzeit: | 5 oder 10 Jahre (Bei Bedarf 1 bzw. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre) Bauvorhaben oder der Erwerb von Unternehmen kann mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren finanziert werden (bei Bedarf bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren) |
IB.SH Mikrokredit bis fünf Jahre nach Gründung
Verwendungszweck: | Neugründung, Übernahme und Festigung |
Förderumfang: | 3.000,00 Euro bis 25.000,00 Euro |
Höchstbetrag: | 25.000,00 Euro |
Laufzeit: | 7 Jahre | 6 Monate tilgungsfreie Zeit |
Zinsatz: | 5,45 % (Festzins) |
Sicherheiten: | notarielles Schuldanerkenntnis |
Auszahlung: | 100 % ohne Bereitstellungsprovision |
IB.SH Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein
Verwendungszweck: | Existenzgründung, kleine und mittlere Unternehmen / Freiberufler innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme |
Förderumfang: | 25.000,00 Euro bis 500.000,00 Euro |
Höchstbetrag: | 500.000,00 Euro |
Laufzeit: | bis zu 20 Jahre | 12 Monate tilgungsfreie Zeit |
Zinsatz: | bonitätsabhängig |
Sicherheiten: | Bankübliche Sicherung |
Auszahlung: | 100 % ohne Bereitstellungsprovision |
Beteiligungen
Grundsätzlich können Beteiligungen von 25.000,00 Euro bis maximal 100.00,00 Euro gwährt werden
Beteiligungsform: | typische stille Beteiligung |
Beteiligungsdauer: | 10 Jahre | in der Regel ratierliche Betreiligung Tilgung ab dem 6. Jahr |
Beteiligungsentgeld: | auf Anfrage - bonitätsabhängig |
Bearbeitungsgebühr: | einmalig 1,50 % der Beteilligungssumme - mindestens 500,00 Euro |
weitere Informationen erhalten Sie hier
Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Sie haben ein solides und überzeugendes Unternehmenskonzept, aber Ihre Sicherheiten für die Kredite reichen nicht aus? Dann kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH auf Antrag der finanzierenden Hausbank für Sie bürgen.
Nähere Informationen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH erhalten Sie unter
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Sie sind arbeitslos und möchten sich selbstständig machen? Dann gewährt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Gründungszuschuss.
Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt. Mehr zum Gründungszuschuss erfahren Sie direkt bei der
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Jörg Koll
Zuständig für die Landkreise: Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde
24937 Flensburg

Heiko Schädlich
Zuständig für die Landkreise: Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd
24937 Flensburg

Sönke Wellhausen
Zuständig für die Landkreise: Nordfriesland, Flensburg
24937 Flensburg