Schon 400 Anträge seit dem Förderstart im Juni 2019Meistergründungsprämie schafft Anreize
LÜBECK/FLENSBURG, 8. Juni 2021
Das Gründungsgeschehen ankurbeln durch gezielte finanzielle Unterstützung für Meisterinnen und Meister: mit diesem Ziel ging am 1. Juni 2019 die Meistergründungsprämie an den Start. Zwei Jahre nach der Einführung ziehen die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg eine positive Zwischenbilanz. Das Förderinstrument hat sich etabliert und erfreut sich einer hohen Nachfrage – auch während der Corona-Pandemie.
Gründungsgeschehen stabil trotz Pandemie
Seit dem Start der Meistergründungsprämie im Juni 2019 haben 409 Handwerksmeisterinnen und -meister in Schleswig-Holstein einen Antrag auf die Prämie gestellt, 368 Mal wurde sie seitdem bereits bewilligt (Stand: 31. Mai). Insgesamt 2,73 Millionen Euro flossen damit unterstützend in die Neugründung oder Übernahme von Handwerksunternehmen im Land. „Die Meistergründungsprämie hat sich als gezieltes Förderinstrument für Unternehmensgründungen etabliert. Sie schafft für viele hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Handwerk den entscheidenden Anreiz, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen“, stellt Andreas Katschke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schleswig-Holstein fest.
Besonders erfreulich findet es Katschke, dass das Gründungsgeschehen bei den von Meisterinnen und Meistern geführten Betrieben auch während der Corona-Pandemie nicht zurückgegangen ist. „Unsere Betriebsberater verzeichneten im vergangenen Jahr eine hohe Nachfrage nach Gründungsberatungen durch junge Meisterinnen und Meister und haben in diesem Zusammenhang auch viele Gespräche zur Meistergründungsprämie geführt. Die Nachfrage nach Handwerksleistungen ist in vielen Gewerken weiterhin sehr hoch. Daher ist auch die Selbständigkeit im Handwerk ist für viele junge Fachkräfte attraktiv."
Bis zu 10.000 Euro für Neugründungen oder Übernahmen
Die Meistergründungsprämie können alle Handwerksmeisterinnen und -meister beantragen, die erstmalig ein Unternehmen in Schleswig-Holstein neu gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen beteiligen. Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe beinhaltet eine Basisförderung in Höhe von 7.500 Euro bei der Gründung, Übernahme oder Beteiligung eines Handwerksbetriebes. In einer zweiten Stufe wird ergänzende Förderung in Höhe von 2.500 Euro nach drei Jahren ausgezahlt, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen oder erhalten wurde.
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