
Hinweise zu Arbeiten und Reisen im In- und Ausland
Stand: 20. Januar 2021
Deutschland
- Risikogebiet: 7-Tages-Inzidenz > 50
- Hochinzidenzgebiet: Sehr hohe 7-Tagesinzidenz
- Virusvariantengebiet
Je nach Gebiet gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Ausnahmeregelungen.
Die Einreiseanmeldung muss nicht abgeben, wer
- ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist ist
- nur durch die Bundesrepublik Deutschland reist
- sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Dänemark weniger als 24 Stunden dort aufgehalten hat
bzw. sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten wird - wer beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der
Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportiert.
Die Einreiseanmeldung muss nicht abgeben, wer
- ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist ist
- nur durch die Bundesrepublik Deutschland reist
- sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Dänemark weniger als 24 Stunden dort aufgehalten hat bzw. sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten wird
Keine
Die Gebiete werden vom RKI ausgewiesen.
- Negativtest vor oder unmittelbar nach der Einreise
- Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein
- Das Testergebnis muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorliegen
- Vom RKI anerkannter Test
- Ergebnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache
- Ausnahmen: Wenn keine Verpflichtung zur Einreiseanmeldung besteht, besteht auch keine Testpflicht.
Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Negativtest bei der Einreise
- Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein
- Vom RKI anerkannter Test
- Ergebnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache
- Ausnahmen: Erfolgte eine Durchreise durch das Hochinzidenzgebiet ohne Zwischenaufenthalt oder erfolgt die Einreise nach Deutschland nur zur Durchreise ohne Zwischenaufenthalt, besteht keine Testpflicht. Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Negativtest bei der Einreise
- Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein
- Vom RKI anerkannter Test
- Ergebnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache
- Ausnahmen: Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- nur auf der Durchreise ist und nicht übernachtet.
- sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Dänemark höchstens 24 Stunden dort aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Schleswig-Holstein einreist.
- Grenzpendler oder Grenzgänger ist. Grenzpendler ist, wer sich zur zwingend notwendigen Berufsausübung an eine gleichbleibende Berufsstätte im Risikogebiet begibt und mindestens einmal wöchentlich nach Hause reist. Grenzgänger ist, wer im Risikogebiet wohnt und zur zwingend notwendigen Berufsausübung nach Schleswig-Holstein einreist und mindestens wöchentlich nach Hause zurückkehrt.
Zwingend notwendig ist eine Tätigkeit, die unerlässlich ist und deren Absage oder Verschiebung mit ernstlichen beruflichen Folgen einhergeht. Der Arbeit- bzw. Auftraggeber muss dies bescheinigen.
Musterbescheinigung
Zudem muss ein schriftliches Hygienekonzept vorliegen und dessen Einhaltung vom Arbeitgeber bescheinigt werden. - sich beruflich bedingt zwingend notwendig bis zu 5 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder beruflich bedingt zwingend notwendig für bis zu 5 Tage aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein einreist und einen Negativ-Test vorlegen kann, der höchstens 48 Stunden alt ist. Ein vom RKI anerkannter Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Die Testung kann auch unmittelbar bei der Einreise erfolgen.
Zwingend notwendig ist eine Tätigkeit, die unerlässlich ist und deren Absage oder Verschiebung mit ernstlichen beruflichen Folgen einhergeht. Der Arbeit- bzw. Auftraggeber muss dies bescheinigen.
Musterbescheinigung - zum Zweck einer mindestens 3-wöchigen Arbeitsaufnahme aus einem Risikogebiet einreist. Während der ersten 10 Tage des Arbeitsaufenthalts dürfen die Arbeitnehmer keinen Kontakt zu anderen außerhalb ihrer Gruppe haben und müssen sich außerhalb der Arbeitszeit in Quarantäne begeben. Der Arbeitgeber informiert das kommunal zuständige Gesundheitsamt vor Beginn der Arbeitsaufnahme und dokumentiert Hygiene-, Arbeits- und Unterbringungskonzept.
- wem vom zuständigen Gesundheitsamt eine Ausnahme bewilligt wird. Dies ist denkbar für berufliche Ausnahmefälle, bei denen ein zwingender beruflicher Grund vorliegt und glaubhafte Schutzund Hygienemaßnahmen dargelegt werden. Ausnahmen werden nur in sehr engem Rahmen erteilt.
- Schnelltest an den Grenzübergängen (kostenfrei für Pendler mit entsprechendem Nachweis) Pebersmark (mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 10.00 Uhr), Seth (mittwochs und donnerstags von 11.00 bis 13.00 Uhr), Møllehus (mittwochs und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr)
Handewitt: Falck-Schnelltest für Pendler mit Nachweis (z.B. DK-Arbeitsvertrag, DK-Gehaltsabrechnung), ohne Termin, kostenlos
Handewitt: Falck-Schnelltest für Nicht-Pendler, nur mit Termin, Kosten etwa 40 Euro je Test.
Flensburg: https://schnelltest-flensburg.de/, mit Anmeldung, Kosten je Test 39,99 Euro
Flensburg: HNO-Praxis am CITTI-Park, Kosten 80 Euro je Test
Testmobil in Flensburg und Kiel: Labor Krause, ohne Termin
Schwentinental: Schnelltest in der Praxis am Dorfplatz, mit Termin
Lübeck: Corona-Testzentrum im CITTI-Park, Öffnungszeiten: 8.00 – 18.00 Uhr, ohne Termin
Lübeck: Corona-Schnelltestzentrum LUV (nur nach Anmeldung), Kosten je Test: 29 Euro
Lübeck: Elefanten Apotheke, mit Termin, Kosten: 29 Euro, Ergebnis nach 20-30 Minuten
Lübeck: Paracelsus Apotheke, nach telefonischer Anmeldung: 04 51/30 50 37 70, Kosten: 35 Euro, Ergebnis nach 15-30 Minuten
Borstel bei Bad Oldesloe: "Drive-thru“ Testzentrum, PCR-Test ohne Termin, Kosten 85 Euro je Test, Öffnungszeiten: Montag- Sonntag jeweils von 08:30-12:00 sowie 12:30-15:00
- Hamburg Flughafen
- Australien
- Japan
- Neuseeland
- Singapur
- Südkorea
- Thailand
- China*
- Hong Kong*
- Macau*
*sofern dort keine Einreisebeschränkungen für Deutsche bestehen
Informationen zur Einreise von Fachkräften
Informationen zur zwingenden Notwendigkeit
Dänemark
Aktuelle Informationen auf www.coronasmitte.dk
Einreisende mit Wohnsitz in Großbritannien oder Südafrika dürfen nur mit triftigem Grund und höchstens 24 Stunden altem Negativtest einreisen. Beruflicher triftiger Grund: Gütertransport zur Versorgungssicherheit in Dänemark und der EU.
Alle Einreisenden, die sich in Großbritannien aufgehalten haben, werden dazu aufgefordert, sich bei Einreise testen zu lassen und sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Eine Freitestung kann frühestens am vierten Tag nach Einreise erfolgen.
Einreisende mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks müssen zudem die untenstehenden Kriterien erfüllen.
- Höchstens 24 Stunden alt
- PCR- oder Antigentest mit eindeutigem Resultat
- Ausgestellt in einer der folgenden Sprachen: Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
Lassen Sie sich im Zweifel dieses Zertifikat ausstellen
Berufliche triftige Gründe:
- Arbeit in Dänemark (Nachweise: Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung UND eine Kontaktperson in Dänemark, die Ihre Angaben bestätigen kann; Selbständige weisen ihren dänischen Handelsregisterauszug vor)
- Warenlieferung und -abholung und Dienstleistungserbringung in Dänemark (Nachweise: Rechnung/Kaufvertrag, RUT-Meldung oder A1-Bescheinigung
Die Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, erfolgt an der Grenze. Eine Vorabbestätigung ist nicht möglich.
Die Einreise ohne triftigen Grund ist mit einem höchstens 24 Stunden alten Negativtest möglich.
Die Einreise mit triftigem Grund ist mit einem höchstens 7 Tage alten Negativtest möglich.
- PCR- oder Antigentest mit eindeutigem Resultat
- Ausgestellt in einer der folgenden Sprachen: Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
- Arbeit in Dänemark (Nachweise: Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung UND eine Kontaktperson in Dänemark, die Ihre Angaben bestätigen kann; Selbständige weisen ihren dänischen Handelsregisterauszug vor)
- Warenlieferung und -abholung und Dienstleistungserbringung in Dänemark (Nachweise: Rechnung/Kaufvertrag, RUT-Meldung oder A1-Bescheinigung
Transitreisende mit dem Flugzeug müssen beim Boarding einen höchstens 24 Stunden alten Negativtest vorweisen. Alle anderen
Transit-Reisenden benötigen keinen Negativ-Test.
Privater Anbieter Antigen-Test: Falck. Kosten: 299 DKK je Test.
- 2 m Mindestabstand
- Hygiene, Hust- und Niesetikette
- Hygienevorschriften und Kontrollen auf Baustellen
- Empfehlung für Autofahrten: Mindestabstand einhalten oder Maske tragen
- Maskenpflicht wie in Deutschland
- Schließung von Restaurants, Cafés, Bars, Schulen und Einzelhandel
- Körpernahe Dienstleistungen sind verboten
- Kein Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr
- Aufenthaltsverbote an einzelnen Orten
- Versammlungsverbot ab 6 Personen im privaten und öffentlichen Raum, bzw. 10 Personen aus demselben Haushalt
Schweden
- Schwedische Staatsbürger dürfen einreisen. Es gilt eine 7-tägige Quarantäneempfehlung und eine Testempfehlung bei Einreise und nach weiteren 5 Tagen
- Gewerblicher Personen- und Gütertransport
- Menschen, die in Schweden wohnen oder arbeiten
- Transit durch Dänemark ist NICHT vom Reiseverbot ausgenommen
Einreisende aus Großbritannien müssen zudem einen höchstens 72 Stunden alten Negativ-Test vorlegen.
Ausnahmen zum Einreiseverbot für Drittlandsbürger
Die Vorabanerkennung einer Ausnahme ist nicht möglich.
- 1 Armlänge Mindestabstand
- Hygiene, Hust- und Niesetikette
- Mundschutz-Empfehlung in öffentlichen Transportmitteln
- Home-Office-Verpflichtung
- In Restaurants höchsten 4 Personen an einem Tisch
- Verkaufsverbot für Alkohol nach 20 Uhr
- Einschränkungen im Einzelhandel
- Schließung öffentlicher Einrichtungen
- Versammlungsverbot für mehr als 8 Personen in der Öffentlichkeit
Norwegen
- Negativ-Test bei Einreise
- PCR-Test innerhalb von 24 Stunden nach Einreise
- Weiterer PCR-Test frühestens 7 Tage Aufenthalt in Großbritannien
- Anmeldung der Ankunft an die Kommune, in der Sie sich aufhalten
- 10-tägige Quarantäne
Gebietskarte
EU-rote Gebiete
Deutschland gehört aktuell zu den EU-roten Gebieten. Dänemark und Schweden gehören aktuell zu den EU-roten Gebieten.
- gelben Gebieten: Für Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach
Norwegen ausschließlich in gelben Gebieten aufgehalten haben, bestehen keine Einreisebeschränkungen - roten Gebieten: Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne verkürzt sich um die Anzahl Tage, an denen sich die Einreisenden unmittelbar vor der Einreise in gelben Gebieten aufgehalten haben. Ausnahmen sind möglich. Eine Verkürzung ist möglich. Die Quarantänepflicht besteht auch bei einem Impfschutz.
- EU-roten Gebieten: Für Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise nach Norwegen in EU-roten Gebieten aufgehalten haben, gilt ausnahmslos eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht besteht auch bei einem Impfschutz.
und ausgedruckt werden.
Ausnahmen:
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, die aus gelben Gebieten einreisen
- Nachweislich an Covid19 Erkrankte, die genesen sind
- Weitere Ausnahmen
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind.
- Arbeitnehmer systemkritischer Unternehmen, die für den Betrieb unentbehrlich sind. Dies entscheidet der Arbeitgeber. Während ihrer Freizeit gilt aber weiterhin die Quarantänepflicht.
- Arbeit- und Auftragnehmer, die in Norwegen tätig werden sollen. Sie müssen sich bei der Einreise und danach mindestens alle drei Tage testen lassen. In der Freizeit besteht aber weiterhin Quarantänepflicht bis zum Ablauf der 10 Tage. Der Arbeit- bzw. Auftraggeber in Norwegen ist für die Organisation, Durchführung und Finanzierung der Tests und Unterbringung verantwortlich. Während der Freizeitquarantäne müssen die Arbeitnehmer in Einzelzimmern untergebracht sein. Während der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber die Einhaltung des Mindestabstands garantieren.
- 1 m Mindestabstand
- Hygiene, Hust- und Niesetikette
- Maskenpflicht je nach regionaler Vorschrift. Bsp. Oslo: Maskenpflicht ab dem 12. Lebensjahr im öffentlichen Personennahverkehr
- Kein Alkoholausschank
- Private Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten mit höchstens 5 Personen über den eigenen Haushalt hinaus
- Private Zusammenkünfte außerhalb der eigenen Wohnung mit höchstens 5 Personen
- Öffentliche Zusammenkünfte von höchstens 200 Personen in Gebäuden (600 außerhalb in Kohorten à höchstens 200 Personen) bei Einhaltung des Mindestabstands und mit festen Sitzplätzen
- Weitere regionale Einschränkungen. Lesen Sie bitte im Einzelfall nach: www.NAMEDERKOMMUNE.kommune.no
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