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Außenwirtschaftsnews - Oktober 2020

Dänemark

Großraum Kopenhagen nun Risikogebiet

Das Robert-Koch-Institut hat die Region Hovedstaden als Risikogebiet eingestuft. Dazu gehören der Großraumbereich Kopenhagen und die Insel Bornholm. Wer aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein reist bzw. zurückkehrt, muss sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann einen Corona-Test anordnen.

Die Dauer der häuslichen Quarantäne kann verkürzt werden, wenn

  • mindestens zwei negative Corona-Testergebnisse vorliegen,
  • der zeitliche Abstand zwischen den Abstrichen mindestens fünf Tage betrug und
  • die erste Testung frühestens 48 Stunden vor der Einreise und eine der Testungen frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen wurde.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen ist, wer sich auf der Durchreise befindet oder sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.



Ausführung zulassungspflichtiger Tätigkeiten

Wer in Dänemark Elektro- oder Sanitärinstallationen oder Kanalbauarbeiten ausführt, benötigt dafür eine Zulassung. Grundsätzlich benötigt immer der ausführende Betrieb die Zulassung. Diese kann nicht umgangen werden, indem der ausführende Betrieb die Arbeiten von einem zugelassenen Betrieb abnehmen lässt.

Unabhängig davon kann jedes Unternehmen zulassungspflichtige Arbeiten in Rechnung stellen.



Covid-Testempfehlungen für entsandte Arbeitnehmer

Wer nach Dänemark entsandt wird, kann ohne Beschränkungen einreisen, wenn er aus einem risikoarmen Gebiet kommt. Die dänische Gesundheitsbehörde empfiehlt einreisenden Dienstleistern und Arbeitnehmern, sich bei Grenzübertritt testen zu lassen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Wer regelmäßig in Dänemark tätig ist, sollte sich wöchentlich testen lassen.

Die Tests sind kostenfrei und können sowohl an den Testcentern direkt hinter der Grenze als auch bei den Testmobilen durchgeführt werden. Positiv-Getestete werden von innerhalb von 48 Stunden kontaktiert. Wer nach 48 Stunden keinen Anruf erhält, hat ein negatives Testergebnis.



Norwegen

Quarantänebestimmungen bei der Einreise

Seit dem 29. August 2020 müssen Reisende, die aus Ländern kommen, die laut Folkehelseinstituttet rot markiert sind (Dazu gehört derzeit auch Deutschland.), für zehn Tage in Quarantäne. Alternativ können sie sich zwei Mal auf Covid-19 testen lassen. Nach der Ankunft in Norwegen sind zwei Tests im Abstand von mindestens 48 Stunden erforderlich.

Statt der Quarantäne kann der Auftraggeber eine Testung der einreisenden Personen organisieren. Für die Durchführung, Organisation und Finanzierung ist der Auftraggeber verantwortlich. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb systemrelevanter Funktionen und die Grundbedürfnisse der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind.



RF1199-Meldung erst ab 20.000 NOK

Auftraggeber, die nicht-ansässige Unternehmen mit der Ausführung von Arbeiten in Norwegen beauftragen, müssen diese Unternehmen schnellstmöglich mittels RF1199-Meldung an die norwegischen Steuerbehörden melden. Diese Pflicht wird im Rahmen ihrer umfangreichen Meldepflichten häufig von den Auftragnehmern selbst übernommen. Von der Meldepflicht ausgenommen sind:

  • Aufträge für Privatpersonen
  • Aufträge für öffentliche Institutionen
  • Aufträge unter 20.000 NOK (früher: 10.000 NOK).

Achtung: Besteht aufgrund der Ausnahmen keine RF1199-Meldepflicht, müssen detaillierte Informationen zu den entsandten Arbeitnehmern über die monatliche A-Meldung gemeldet werden. Solo-Selbständige müssen keine A-Meldung abgeben. Allerdings haben sie dann Schwierigkeiten, den Bauausweis zu beantragen.







Internationale Kooperationsgesuche

Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:

  Datenbank Enterprise Europe Network



Ein mittelständisches polnisches Unternehmen, das im Bereich Vor-Ort-Montage und Elektroinstallationen unterwegs ist, sucht als Subunternehmer nach Kooperationspartnern.

 Ref.-Nr. BOPL20200707002



Ein kroatisches Unternehmen bietet seine Stahl-, Edelstahl und schmiedeeiserne Produkte für die Baubranche entsprechend der Kundenanforderung unter einer Subunternehmensvereinbarung an.

Ref.-Nr. BOHR20200612001



Ein litauisches Unternehmen bietet Fenster- und Türenproduktion- und Einbau unter Subunternehmerschaft an.

Ref.-Nr. BOLT20200724001



Ein ukrainischer Produzent von Aluminiumstrukturen und “smarten” Glasprodukten sucht nach Partnern aus dem Baugewerbe unter einer Subunternehmensvereinbarung.

 Ref.-Nr. BOUA20200624001

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
E-Mail stoermer@wtsh.de



Ansprechpartner

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 899-197
Telefax 0461 899-397
a.wessels@hwk-flensburg.de