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Außenwirtschaftsnews - November 2021

Brexit



CE-Kennzeichnung bleibt länger gültig

Die britische Regierung gibt bekannt, dass die CE-Kennzeichnung bis 1. Januar 2023 weiterhin für den britischen Markt anerkannt wird. Erst ab 1. Januar 2023 wird die neue UKCA-Kennzeichnung zur Pflicht. Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis 1. Januar 2022 anzuerkennen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.

Die Übergangsfrist gilt für alle Waren, bei denen die britischen und EU-Vorschriften identisch sind. Konformitätserklärungen, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, behalten während dieser Zeit ebenfalls ihre Gültigkeit.

Quellen: IHK Schleswig-Holstein, GtaI





Corona

Aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen

Das Regelwerk zur Ein- und Rückreise ändert sich häufig. Für Handwerker informieren wir tagesaktuell zu den Einreisebestimmungen in Skandinavien und den Rückreisebestimmungen in Schleswig-Holstein. Die Einreiseinformationen zu anderen Ländern stellen wir auf Anfrage individuell und tagesaktuell zusammen.

Reisehinweise Handwerkskammer Lübeck
Reisehinweise Handwerkskammer Flensburg





Dänemark

Pilotprojekt mit Baustellenausweisen

Norwegen, Schweden, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Belgien. Die Liste der Länder, die das Tragen eines Baustellenausweises auf Baustellen vorschreiben ist lang. Nun testet auch Dänemark in einem Pilotprojekt einen Bauausweis.

Auf vier öffentlichen Bauprojekten wird der neue Ausweis bis Januar 2022 getestet, um zu untersuchen, ob Lohndumping verhindert und die Arbeitssicherheit erhöht werden kann. So wird der Ausweis benötigt, um die Baustelle betreten zu können. Anhand der Login-Daten soll der staatliche Auftraggeber Arbeitszeiten mit den vereinbarten Löhnen vergleichen könne. Die Arbeitsschutzbehörde soll die korrekte Eintragung ins RUT-Register sowie das Vorhandensein notwendiger Ausbildungen und Schulungen kontrollieren können.

Quellen: Licitationen



Finnland



Verschärfung der 183-Tage-Regel geplant

Noch gilt in Finnland das formale Arbeitgeberkonzept. Danach wird das Unternehmen als Arbeitgeber angesehen, das rechtlich für den Arbeitnehmer verantwortlich ist und dessen Gehalt zahlt. Nach dem nun einzuführenden Konzept des wirtschaftlichen Arbeitgebers (economic employer) hingegen gilt als Arbeitgeber das Unternehmen, für das die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird.
Diese Unterscheidung ist relevant für die Besteuerung des Gehalts von Arbeitnehmern, die bei einem ausländischen Arbeitgeber (formaler Arbeitgeber) angestellt sind und nach Finnland entsandt werden, um dort für eine andere Person (wirtschaftlicher Arbeitgeber) tätig zu werden. Für die Einordnung als wirtschaftlicher Arbeitgeber ist vor allem entscheidend, ob dieser die Art und Weise, in der die Arbeit verrichtet wird, beaufsichtigt, anweist oder kontrolliert. Ist dies der Fall, so sind nicht-ansässige Arbeitnehmer, die von einem in Finnland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, in Finnland einkommensteuerpflichtig.

Quelle: GtaI





International



Umfrage zur Wirksamkeit der GTAI-Dienstleistungen

Oktober 2021: Das BMWi lässt derzeit die Bundeszuwendung an die GTAI (Germany Trade & Invest) evaluieren. Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Ziel der Evaluation ist es, die Wirkungen der Arbeit der GTAI zu analysieren und Perspektiven für die Weiterentwicklung aufzuzeigen.

Umfrage zur Evaluation der Bundeszuwendung an die Germany Trade and Invest (GTAI)





Anstehende Termine

Derzeit finden keine Termine statt

Internationale Kooperationsgesuche

Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:

  Datenbank Enterprise Europe Network



Ein litauischer Hersteller von Türen für den Außen- und Innenbereich möchte mit deutschen Firmen aus dem Baugewerbe zusammenarbeiten. Die Firma aus Litauen hat 20 Jahre Erfahrung in der Produktion von Stahl- und Holztüren und deren Komponenten. Darüber hinaus werden Spezialtüren und Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch angeboten.

Referenz: BOLT20210927001



Eine slowakische Personalvermittlungsfirma vermittelt Fachkräfte für die Arbeit im Ausland, mit Schwerpunkt auf die folgenden Bereiche: Elektroinstallation, Montage, Industrieanlagen, Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen sowie weitere Industriearbeiten. Die slowakische Firma sucht die Zusammenarbeit mit deutschen Firmen im Rahmen von Outsourcing-Verträgen.

Referenz: BOSK20201118001



Ein lettischer Betrieb für Metall- und Holzbauten für den Außenbereich bietet sich als Produktionspartner an und sucht Partnerfirmen in Deutschland. Angeboten wird die Herstellung von Möbeln nach Kundenwunsch aus Holz und Metall für den Außenbereich, wie zum Beispiel Bänke, Tische, Schuppen, kleine Gartenhäuser oder Abstellräume für Abfallbehälter.

Referenz: BOLV20210826001



Kontaktwünsche an

Jenny Dümon
WTSH

Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de



Kontakt

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de