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Außenwirtschaftsnews - Juli 2020

Aktuelle Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern 

  • Dänemark 
  • Niederlande 
  • Frankreich 
  • Luxemburg
  • Schweiz 
  • Italien 
  • Österreich 
  • Norwegen 

Wichtige Richtlinien und Informationen zur Corona-Krise

Aktuelle Hinweise und Informationen zu Auslandsreisen, Entsendungen und Montagearbeiten im europäischen Ausland und speziell in Dänemark haben wir »hier« für Sie zusammengestellt.



Dänemark:
Neue Tarife

Die dänischen Tariflöhne wurden erhöht. Eine Übersicht über die aktuellen Tariflöhne des Bauhauptgewerbes finden Sie »hier«



Deutschland:
Neues Entsendegesetz

Der Bundestag hat Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Durch die gesetzliche Neuregelung haben aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Arbeitnehmer aus dem Ausland erhalten zudem künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen.

Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, darf dieser Betrag nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen.

Am 3. Juli 2020 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Nach seiner Verkündung tritt es am 30. Juli 2020 in Kraft.

Weitere Informationen:

 bundestag.de



Europa:
Kostenfreies Übersetzungstool für KMU

Europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben ab sofort die Möglichkeit, den Online-Übersetzungsdienst eTranslation der Europäischen Kommission kostenlos zu nutzen. Das Tool übersetzt Dokumente und Texte in 27 Sprachen. Hierzu zählen neben den 24 offiziellen Sprachen der EU auch Isländisch, Norwegisch und Russisch.

Europäische KMU registrieren sich einmalig und können nach der Anmeldung den Übersetzungsdienst vollumfänglich nutzen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, Texte übersetzen zu lassen: Zum einen durch Hochladen eines oder mehrerer Dokumente und zum anderen durch einfaches Eintippen oder Einfügen eines Textes (copy and paste). Die Übersetzung wird wahlweise per E-Mail zugesandt oder ist in dem jeweiligen persönlichen Arbeitsbereich abrufbar.

Quelle:

 gtai.de



Feste Fehmarnbeltquerung: Grenzpendlerberatung

Das Regionskontor & Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig in Padborg steht mit seinen zweisprachigen Mitarbeitern ab sofort auch der Fehmarnbeltregion für Grenzpendler-Fragen rund um das Arbeiten in Dänemark zur Seite. Hier geht es um Fragen zu den Steuersystemen, der sozialen Sicherung und Familienleistungen.

Im Zuge der Planungen Festen Fehmarnbeltquerung steht die Beratungsstelle für telefonische und schriftliche Anfragen aus der Fehmarnbelt-Region bereit. Die Planung sieht die Etablierung persönlicher Sprechstunden vor Ort vor, die nach Aufhebung der aktuellen Einschränkungen ermöglicht werden.

Regionskontor & Infocenter
Telefon: 0045 74670501
E-Mail: infocenter@region.dk
www.pendlerinfo.org 



Niederlande:
Meldepflicht bei Privatkunden als Auftraggeber

Die Durchführung von Bautätigkeiten in den Niederlanden durch ausländische Unternehmen unterliegt einer Online-Meldepflicht. Bislang ist das Meldeprozedere nicht für die Eingabe eines Privatkunden in den Niederlanden angelegt, da zwingend die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Kunden angegeben werden muss. 

Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Privatkunden handeln, ist hier eine fiktive Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben, da dies ein Pflichtfeld und damit die weitere Bearbeitung der Meldung sonst nicht möglich ist. Der technische Support der Meldeplattform empfiehlt bei einem niederländischen Privatkunden als fiktive Nummer NL999999999B99 einzugeben. Sollte es sich um einen Privatkunden aus Deutschland handeln, muss die fiktive Umsatzsteuer-ID-Nummer mit DE beginnen. 

Die Maske soll in Kürze entsprechend angepasst werden. Ein genauer Zeitpunkt wurde seitens der niederländischen Behörde jedoch nicht genannt. 



Norwegen:
Kommunen ziehen geplante Bauinvestitionen vor

Die norwegischen Kommunen spielen eine wichtige Rolle bei der Ankurbelung der Wirtschaft. Durch verschiedene, vor allem mit dem Kampf gegen die Ausbreitung und Folgen der Coronapandemie zusammenhängende Maßnahmen erhielten sie dieses Jahr etwa 1 Milliarde Euro zusätzlicher Mittel. Nun sollen weitere 500 Millionen Euro folgen. Nahezu die Hälfte davon soll in Modernisierungs- und Ersatzprojekte von Gebäuden und Anlagen fließen. Um die Funktion als Wirtschaftsstütze zu stärken, müssen die Vorhaben bis Ende des Jahres beginnen können und nicht im bisherigen Investitionsplan vorgesehen gewesen sein.

Quelle:

 gtai.de



Schweden:
Änderung der Regelungen für Entsendungen

Die schwedische Behörde Swedish Work Environment Authority hat Veränderungen zu der Meldepflicht bekannt gegeben. Der Arbeitgeber ist bei der Entsendung seiner Mitarbeiter nun verpflichtet: 

  • Seine Mitarbeiter nicht später als zu Beginn der Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Zusätzlich muss nun eine Kontaktperson in Schweden benannt werden. Zuvor mussten Mitarbeiter, die unter 5 Tagen in Schweden beschäftigt waren, überhaupt nicht gemeldet werden. 
  • Die Dokumentation der Meldung der entsendeten Mitarbeiter dem Kunden in Schweden mitteilen und zugänglich zu machen. 
  • Den entsendeten Mitarbeiter, der einen anderen Mitarbeiter ersetzt, über die gesamte gemeldete Arbeitszeit zu informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, seine Rechte in Bezug auf Langzeitentsendungen wahrzunehmen. 

Es gilt auch eine neue Pflicht für den Kunden, der die entsendeten Mitarbeiter empfängt. 

  • Der Empfänger der Dienstleistung durch entsendete Mitarbeiter ist verpflichtet der Swedish Work Environment Authority mitzuteilen, wenn er keine Dokumentation über die Meldung erhalten hat. Dies muss innerhalb von 3 Tagen nach Arbeitsbeginn erfolgen. Die Pflicht gilt nicht bei Dienstleistungen für den privaten Bedarf 

Entsendete Arbeitnehmer sollen durch diese Maßnahmen mehr Rechte erhalten. Es ist langfristig geplant, dass die schwedischen Gewerkschaften stärker mit ausländischen Betrieben verhandeln, um den entsendeten Mitarbeitern einen höheren Mindestlohn zu ermöglichen. Des Weiteren sollen entsendete Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, Kompensation für die Reise und den kompletten Aufenthalt zu beantragen. Mitarbeiter, die 12 Monate entsendet werden, sollen genauso behandelt werden wie schwedische Arbeitnehmer. 



Online-Seminar:
Auftragsabwicklung in Dänemark und Schweden

Unser kostenfreies Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen bei Bau- und Montagearbeiten in Dänemark und Schweden: Meldeverfahren, Zulassungen, Bauausweis, steuerliche Regelungen und Tariflöhne 


3. September 2020
10.00 bis 11.15 Uhr

 
Info und Anmeldung

Online-Seminar:
Auftragsabwicklung in Norwegen

Unser kostenfreies Online-Seminar bietet Informationen zu Registrierungen, Zulassungen, Bauausweis, Mindestlohn Baubranche, Steuern und Zoll 

 
24. September 2020
10.00 bis 11.00 Uhr

 
Info und Anmeldung



Internationale Kooperationsgesuche

Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:

  Datenbank Enterprise Europe Network



Ein litauisches Unternehmen, das sich auf innovatives Gebäudemanagement und Automationslösungen spezialisiert hat, sucht nach Partnern für eine Subunternehmerschaft.

Ref.-Nr. BOLT20200507003



Ein rumänischer Personalvermittler sucht nach europäischen Unternehmen, die daran interessiert sind, rumänische Arbeitskräfte unter einer Subunternehmensvereinbarung einzustellen.

Ref.-Nr. BORO20200512001



Ein litauisches Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von Arbeitern im Baugewerbe spezialisiert hat, sucht nach Partnern, um unter einer Subunternehmensvereinbarung zu arbeiten.

 Ref.-Nr. BOLT20190313001

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
E-Mail stoermer@wtsh.de







Niehoff, Celina Handwerkskammer Flensburg

Celina Niehoff

Mobilitätsberaterin im Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-251

Fax 0461 866-110

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