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Außenwirtschaftsnews - Juli 2019

Dänemark: Insolvenz des Hauptunternehmers - Folgen für Subunternehmer



Wird ein Bauunternehmen zahlungsunfähig, müssen jegliche Bauarbeiten umgehend gestoppt werden. Wenn der Insolvenzverwalter den Bauvertrag übernimmt, hat der Subunternehmer Anspruch auf Bezahlung, sowohl für bereits geleistete Arbeiten als auch für Leistungen, die nach dem Insolvenztag erbracht wurden. Tritt der Insolvenzverwalter nicht in den Vertrag ein, muss der Subunternehmer die Baustelle räumen und sich in die Insolvenztabelle einreihen, allerdings mit geringer Aussicht auf Erfolg.

Es empfiehlt sich deshalb, bei Vertragsschluss nach den neuen AB 18 § 10 eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem hat ein Subunternehmer nach AB 18 § 36, 1 zweimal pro Monat Anspruch auf Bezahlung, um seine Liquidität zu verbessern



Europa: Empfehlungen des Arbeitsministeriums zur A1-Bescheinigung



Das Ministerium erklärt, dass nicht in jedem Fall einer kurzfristigen oder kurzzeitigen Tätigkeit im Ausland eine A1-Bescheinigung im Vorfeld beantragt werden muss. Die Bescheinigung ist „wann immer möglich“ vor einer Tätigkeit im EU-Ausland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu beantragen. Die Bescheinigung kann auch nachträglich ausgestellt werden.

Allerdings schreiben Frankreich und Österreich aufgrund nationaler Vorschriften zwingend vor, dass eine A1-Bescheinigung vor Tätigkeitsbeginn beantragt wird.



Norwegen: Verschärfungen für die HMS-Karte



Wer auf norwegischen Baustellen tätig wird, benötigt eine Sicherheitskarte (HMS-kort). Die Karte unterstützt die norwegischen Behörden bei der Kontrolle und Steuerung der norwegischen Baustellen, da so festgestellt werden kann, wer, wann und für wen beschäftigt ist.

Dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die für ein Projekt nach Norwegen entsandt werden, überlassene Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Karte wird erst ausgestellt, wenn alle melderechtlichen Verpflichtungen seitens Arbeitnehmer und Auftraggeber erledigt worden sind.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter mit HMS-Karten auszustatten. Bis jetzt genügten Kopien über die Erfüllung melderechtlicher Verpflichtungen, wenn die Karte zu Arbeitsbeginn noch nicht vorhanden war. Das reicht jetzt nicht mehr. Jetzt muss ein Nachweis erbracht werden können, dass der Bestellvorgang für die Karte bereits gestartet wurde.



Schweden: Der alte Bauausweis ID06 1.0 darf länger genutzt werden



Nach der Umstellung auf das neue Bauausweis ID06 2.0-System haben zahlreiche europäische Unternehmen bisher keine Möglichkeit, den neuen Bauausweis ID06 2.0 zu bestellen. Die schwedischen Behörden hatten deshalb Anfang des Jahres entschieden, die Bestellung der alten Bauausweise ID06 1.0 bis zum 20. Juni 2019 zuzulassen.

Bis jetzt kann ein Großteil der nichtschwedischen Betriebe jedoch weiterhin nicht den neuen Bauausweis ID06 2.0 beantragen. Deshalb haben die schwedischen Behörden nun entschieden, die Bestell- und Nutzdauer der alten Bauausweise ID06 1.0 bis zum 21. Januar 2020 zu verlängern. 



Schweden: Abwärme- und klimafreundliche Heizungssysteme im Fokus



Der Sanierungsbedarf schwedischer Wohnungen ist groß. Deutsche Unternehmen können von dieser Entwicklung profitieren. 2018 importierte Schweden Heiz- und Klimatechnik für über 526 Millionen Euro. Deutsche Anbieter konnten sich laut Eurostat mehr als ein Fünftel der Aufträge sichern. Besonders gefragt sind Klimageräte. Zwischen 2016 und 2018 stiegen die Einfuhren um mehr als ein Drittel. 

Quelle:

 GTAI



Schweiz: Kautionsversicherung nicht mehr verfügbar



Eine Kaution dient den Schweizer Behörden zur finanziellen Absicherung möglicher Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- oder Verfahrenskosten.

Sowohl ausländische als auch Schweizer Handwerksbetriebe müssen bei vielen Tätigkeiten in der Schweiz eine Kaution hinterlegen. Bisher wurde neben Barkaution und Bankgarantie auch eine Kautionsversicherung angeboten - das ist seit kurzem nicht mehr der Fall.

Kautionspflichtige Gewerke



Internationale Kooperationsgesuche



Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der 

 Chiffre-Nr.: Datenbank Enterprise Europe Network

Kontaktwünsche an

Elke Störmer
WTSH

Telefon 0431 66666-861
stoermer@wtsh.de



Ein italienisches Bauunternehmen bietet sich als Subunternehmer in europäischen und außereuropäischen Ländern an.

  Ref.-Nr. BOIT20181102001



Ein rumänisches Unternehmen, das sich auf Fußbodenverlegung mitFeuchtigkeitsbarrieresystem und speziellen Ausprägungen wie Feuer- und Antikorrosionsschutz spezialisiert hat, bietet seine Dienstleistungenals Subunternehmer an.

 Ref.-Nr. BORO20190528001



Ein polnisches Unternehmen, das sich auf Montagedienstleistungen in der Elektroindustrie spezialisiert hat, sucht nach deutschen Partnern für eine Kooperation unter Subunternehmerschaft.

 Ref.-Nr. BOPL20190515001



Ein erfahrenes ukrainisches Bauunternehmen bietet seinen Service als Subunternehmer an.

  Ref.-Nr. BOUA20190404001