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Außenwirtschaftsnews - Januar 2022

Corona

EU schränkt Gültigkeit des EU Covid-Zertifikats ein

Die EU-Mitgliedstaaten wollen ihre Einreisereglungen weiter harmonisieren. Ab Januar 2022 soll ein Impfzertifikat im EU Covid-Zertifikat nur noch 270 Tage gültig sein.

Quelle: ZDH



Aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen

Das Regelwerk zur Ein- und Rückreise ändert sich häufig. Für Handwerker informieren wir tagesaktuell zu den Einreisebestimmungen in Skandinavien und den Rückreisebestimmungen in Schleswig-Holstein. Die Einreiseinformationen zu anderen Ländern stellen wir auf Anfrage individuell und tagesaktuell zusammen.

Reisehinweise Handwerkskammer Lübeck
Reisehinweise Handwerkskammer Flensburg





Dänemark

Neue Auslösesätze für dänische Tarifverträge

Wer in Dänemark tarifgebunden ist, hat bei auswärtigen Tätigkeiten Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Betrieb oder die Zahlung der Pauschalsätze. Ob deutsche oder dänische Sätze anwendbar sind, ist Auslegungssache. Die dänischen Sätze wurden zum 1. Januar 2022 angehoben:

  • Pauschale für Übernachtungen: 231 DKK
  • Pauschale für Verpflegung 539 DKK

Die Verpflegungspauschale ist für 24 Stunden zu gewähren. An Folgetagen wird der Betrag anteilig stundenweise je nach Abwesenheitsdauer berechnet.

Achtung: Auch in Dänemark reduziert sich die Verpflegungspauschale bi der Gewährung kostenfreier Mahlzeiten:

  • Frühstück: 15 %
  • Mittagessen und Abendessen jeweils 30 %
  • 25 % sind als Taschengeld auch dann zu zahlen, wenn die Verpflegungskosten komplett übernommen werden.

Quelle: Skat.dk

Steuerabzug für handwerkliche Dienstleistungen entfällt

Bisher konnte dänische Haushalte die Arbeitskosten bei handwerklichen Dienstleistungen für Energie- oder Dämmmaßnahmen steuerlich geltend machen. Dieser Steuerabzug wird zum 1. April 2022 abgeschafft.

Quelle: Dansk Industri



Neuer Grenzwert für Asbest

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Grenzwert für Asbest an dänischen Arbeitsplätzen 0,003 Fasern pro m³.

Quelle: Arbejdstilsynet





Welt



Neues Merkblatt zum Einstellen von Mitarbeitern aus Drittländern

Wer Mitarbeiter aus Drittländern einstellen möchte, muss einiges beachten. Wir haben dazu ein neues Merkblatt erstellt.

Zum Merkblatt

Incoterms ® fester Bestandteil fast aller internationalen Kaufverträge

Die Incoterms®-Klauseln sind fester Bestandteil von 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge. Um Unternehmen die Auswahl der richtigen Klausel zu erleichtern, hat ICC Germany gemeinsam mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ein interaktives Tool entwickelt, das Nutzern nach ihren Eingaben Vorschläge für Incoterms-Klauseln macht.

Quelle: iXPOS





Internationale Kooperationsgesuche

Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:

  Datenbank Enterprise Europe Network



Eine polnische Tischlerei, die sich hauptsächlich mit der Renovierung und Restaurierung historischer Fenster
und Türen befasst, sucht Vertriebspartner und bietet sich als Partner für Unteraufträge an, gerne in Deutschland.

Referenz: BOPL20210922001



Ein slowakisches Unternehmen ist als Subunternehmer bei internationalen Photovoltaik-Projekten aktiv. Der Fokus liegt auf der Installation von Photovoltaik-Dachanlagen, doch möchte die Firma zukünftig gerne auch für weitere innovative Projekte im Bereich erneuerbare Energien tätig werden. Die Firma ist offen für die Zusammenarbeit mit Unternehmern, Investoren und Auftragnehmern im Rahmen von Unteraufträgen.

Referenz: BOSK20210914001



Kontaktwünsche an

Jenny Dümon
WTSH

Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de



Kontakt

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de