Außenwirtschaftsnews - August 2021
Brexit
Umfrage für Handwerker
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten seit Jahresbeginn 2021 neue Regelungen für das Außenwirtschaftsgeschäft deutscher Handwerker, die den Export von Waren ins und die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich erschweren bzw. aufwändiger gestalten. Derzeit fehlen allerdings konkrete Informationen darüber, in welchem Ausmaß Handwerksbetriebe aus Deutschland vom Brexit betroffen sind und welche Konsequenzen sie aus der neuen Lage für ihre geschäftlichen Aktivitäten im Vereinigten Königreich ziehen.
Um sich gezielt für Verbesserungen der Regelungen und Verfahren für im Vereinigten Königreich aktive Handwerksbetriebe einsetzen zu können, führt der ZDH gemeinsam mit vielen Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks eine Befragung durch.
An der anonymen Umfrage können Sie bis zum 13. August 2021 online teilnehmen:
ZDH-Umfrage Handwerk Brexit
Corona
Aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen
Das Regelwerk zur Ein- und Rückreise ändert sich häufig. Für Handwerker informieren wir tagesaktuell zu den Einreisebestimmungen in Skandinavien und den Rückreisebestimmungen in Schleswig-Holstein. Die Einreiseinformationen zu anderen Ländern stellen wir auf Anfrage individuell und tagesaktuell zusammen.
Reisehinweise Handwerkskammer Lübeck
Reisehinweise Handwerkskammer Flensburg
Dänemark
Erstattung von Geldbußen infolge der RUT-Meldepflicht
Erbringen ausländische Handwerksbetriebe in Dänemark Dienstleistungen, müssen diese im RUT-Register angemeldet werden. Dabei muss auch die Adresse der dänischen Baustelle genannt werden. Vom 1. Januar 2011 - 24. Juni 2019 waren diese Adressinformationen im Internet für jedermann einsehbar.
Nun entschied der oberste dänische Gerichtshof, dass die Veröffentlichung der Baustellenadresse gegen EU-Recht verstoßen hat. Wer eine Geldbuße der dänischen Gewerbeaufsicht wegen eines Verstoßes gegen die RUT-Meldepflicht im oben genannten Zeitraum erhalten hat, wird eine Rückzahlung der Geldbuße erhalten. Die Rückzahlung soll in den meisten Fällen im Laufe dieses Jahres erfolgen.
Deutschland
Bundestag beschließt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Damit soll die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten verbindlich geregelt werden. Das Gesetz beinhaltet die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten. Auch Risiken für die Umwelt werden berücksichtigt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es betrifft Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt Schwellenwert 1.000 Arbeitnehmer. Das Gesetz soll entlang der gesamten Lieferkette gelten. Davon werden Zulieferer betroffen sein, die dann neuen Auskunfts- und Berichtspflichten unterliegen.
Quelle: BMAS
Europa
Handwerkerausnahme für Eurovignette
Vertreter von Europäischem Parlament, EU-Kommission und Rat haben sich auf ein vorläufiges Ergebnis zur Eurovignette geeinigt.
Das im Dezember 2020 erzielte Ratsergebnis mit der Handwerkerausnahme für den Bereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist darin enthalten. Demnach sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ermäßigte Maut- und Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- und Nutzungsgebühren für Fahrzeuge in diesem Bereich festzulegen.
Die Trilogeinigung muss noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden.
Quelle: ZDH Brüssel
Norwegen
Erhöhung der Mindestlöhne
In einzelnen Branchen gilt in Norwegen ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn, der jährlich angepasst wird. Seit dem 1. Juli 2021 gelten folgende Sätze in der Bauwirtschaft:
- Fachkräfte: 220 NOK
- Ungelernte mit mindestens 1 Jahr Branchenerfahrung: 206,50 NOK
- Ungelernte ohne Branchenerfahrung: 198,30 NOK
- Unter 18-Jährige: 132,90 NOK
Für Elektro-Arbeiten:
- Facharbeiter, die Facharbeiten ausführen: 225,15 NOK
- Übrige Arbeitnehmer: 196,47 NOK
Schweden
Sicherheitszertifikat für Bauausweis seit 1. Juli verpflichtend
Seit dem 1. Juli 2021 sollen Zertifikate für Health and Safety, Asbest, Schweißen, Fallsicherung und Gerüstbau verpflichtend in der ID06-Kompetensdatabas hinterlegt werden. Aktuell wird mit Health and Safety (Safe construction training) begonnen.
Das Health and Safety-Zertifikat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es wird vom schwedischen Branchenverband gefordert. Damit benötigen es alle Besteller des ID06-Bauausweises. Es kann aber nach der Beantragung des Bauausweises registriert werden.
Das Zertifikat kann online, kostenfrei und in deutscher Sprache hier gebucht werden und wird bei erfolgreichem Abschluss direkt in der Kompetensdatabas gespeichert, was voraussetzt, dass der Mitarbeiter bereits bei ID06 registriert ist. Die Schulungsdauer beträgt zwei Stunden. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und folgt dem Mitarbeiter, so dass es auch für weitere Karten genutzt werden kann.
Anstehende Termine
Internationale Kooperationsgesuche
Ansprechpartner
Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de
Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de