Berufe A-Z - Elektroniker (m/w/d)
Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker/innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik planen und installieren gebäudetechnische Einrichtungen wie Anlagen der elektrischen Energieversorgung, Beleuchtungs-, Kälte-, Klimaanlagen oder Überwachungseinrichtungen. Sie schließen Waschmaschinen und Herde an, planen und installieren Gebäudeleitsysteme und Datennetze, programmieren und konfigurieren die Steuer- und Regelungseinrichtungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Zudem installieren sie Antennen, Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen. Im Rahmen von Wartungsarbeiten prüfen sie gebäudetechnische Systeme und stellen sie ggf. neu ein. Bei Störungen ermitteln sie die Ursachen und setzen Systeme und Anlagen instand. (Quelle: berufenet.de)
Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
Elektroniker/innen der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik entwerfen Automatisierungsanlagen und nehmen diese in Betrieb. Sie analysieren die Funktionszusammenhänge und sorgen dafür, dass Sensoren, elektronische Steuerungen und Leiteinrichtungen die elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Antriebe nach den jeweiligen Betriebsanforderungen steuern und regeln. Dafür konfigurieren sie Hard- und Software, Bus-Systeme und Netzwerke. Sie programmieren sowie testen die Anlagen und weisen die Anwender bei der Inbetriebnahme in die Bedienung ein. Wenn Störungen auftreten, suchen die Elektroniker/innen der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik nach den Ursachen und beheben diese. Bei Wartungsarbeiten prüfen und beurteilen sie die elektrischen Schutzmaßnahmen sowie Sicherheitseinrichtungen, ggf. optimieren sie dabei das Automatisierungssystem. (Quelle: berufenet.de)
Die Ausbildung im Überblick
Elektroniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3 1/2-jährige Ausbildung wird im Handwerk in 2 Fachrichtungen ausgebildet:
- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungs- und Systemtechnik
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Urlaubsanspruch
- 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- 24 Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt oder älter ist
Bitte beachten Sie folgendes, wenn Sie den Urlaub in Arbeitstagen vergeben:
- zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre = 30 Werktage oder 25 Arbeitstage
- zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 Jahre = 27 Werktage oder 23 Arbeitstage
- zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre = 25 Werktage oder 21 Arbeitstage
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Beraterin der Passgenauen Besetzung
Tel. 0461 866-165
Fax 0461 866-110
Tel. 0461 866-277
Fax 0461 866-110